Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-144
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Sachverhalt:
Die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn beabsichtigen die Auflösung der seit den 1970er Jahren bestehenden Planungsgemeinschaft und damit den gemeinsamen Flächennutzungsplan des Amtes Hörnerkirchen aufzuheben. Wie in dem im Entwurf vorliegenden Antrag des Stadtplanungsbüros dn-stadtplanung ausführlich erörtert, sind die Voraussetzungen für eine gemeinsame Planung entfallen (§ 205 (5) Satz 1 BauGB) und ihr Zweck ist erreicht bzw. wird nicht mehr weiter verfolgt (§ 205 (5) Satz 2 BauGB). Daraus sollen aus den dargelegten Gründen jeweils eigenständige Flächennutzungspläne unter Berücksichtigung der bisherigen 12 Flächennutzungsplanänderungen erstellt werden.
Die Gemeinden beziehen sich dazu auf den (§ 205 (5) Satz 3) BauGB. Darin heißt es, dass nach Auflösung des Planungsverbands die von ihm aufgestellten Pläne als Bauleitpläne der einzelnen Gemeinden gelten. Die Gemeinden beabsichtigen, die eigenständigen Flächennutzungspläne an den aktuellen Planungsstand 12. Änderung in Ihrer Darstellung anzupassen. Dazu ist ein gemeinsamer Beschluss durch alle vier beteiligten Gemeinden in ihren Vertretungen erforderlich. Der Antrag soll eingereicht werden, sobald die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen genehmigungsreif ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt, auf der Grundlage des Entwurfes des Planungsbüros dn-stadtplanung einen Antrag auf Auflösung der Planungsgemeinschaft im Rahmen des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn beim Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei – Abteilung Landesplanung / StK3, einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen:
sind haushaltsmäßig vorgesehen
Anlage/n:
Entwurf des Antrages auf Auflösung der Planungsgemeinschaft des gemeinsamen
Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen an die Landesplanungsbehörde
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Anlagen: | |||||
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1 | BAR15003_02001_Anschreiben Innenministerium (35 KB) |
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