Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-140
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Sachverhalt:
Nach der derzeit gültigen Gebührensatzung gilt folgende Regelung:
11 | Ersatzausstellung von Schülerfahrausweisen wegen Verlust oder Unbrauchbarkeit a) bei erstmaliger Ersatzausstellung b) bei jeder weiteren Ersatzausstellung
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5,00 € 10,00 € |
Der Verwaltungsaufwand zur Unterscheidung zwischen erstmaliger und jeder weiteren Ersatzausstellung steht in keinem Verhältnis. Es sollte daher für jede Ersatzausstellung eine einheitliche Gebühr von 10 Euro berechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung wird beschlossen. Der Punkt 11 der Anlage zur Satzung (Gebührentabelle) wird wie folgt gefasst:
11 | Ersatzausstellung von Schülerfahrausweisen wegen Verlust oder Unbrauchbarkeit |
10,00 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1.Nachtrag Verwaltungsgebührensatzung (303 KB) |
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