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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-140  

Betreff: 1. Nachtragssatzungzur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heike Kruse
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.05.2015 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.06.2015 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach der derzeit gültigen Gebührensatzung gilt folgende Regelung:

11

Ersatzausstellung von Schülerfahrausweisen wegen Verlust oder Unbrauchbarkeit

a)      bei erstmaliger Ersatzausstellung

b)      bei jeder weiteren Ersatzausstellung

 

 

 

5,00 €

10,00 €

 

Der Verwaltungsaufwand zur Unterscheidung zwischen erstmaliger und jeder weiteren Ersatzausstellung steht in keinem Verhältnis. Es sollte daher für jede Ersatzausstellung eine einheitliche Gebühr von 10 Euro berechnet werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung wird beschlossen. Der Punkt 11 der Anlage zur Satzung (Gebührentabelle) wird wie folgt gefasst:

11

Ersatzausstellung von Schülerfahrausweisen wegen Verlust oder Unbrauchbarkeit

 

10,00 €

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Entwurf 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.Nachtrag Verwaltungsgebührensatzung (303 KB)      

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