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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-142  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gertraut Labusch
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
11.09.2008 
Nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses Bokel      
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
18.09.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2008 sind in der Zeit vom 01.01. – 03.09.2008 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

15.478,66 EUR

 

davon entfallen auf Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR, die gemäß § 3 der Haushaltssatzung mit Zustimmung des Bürgermeisters geleistet werden dürfen 

 

 

2.112,53 EUR

damit sind genehmigungspflichtig

13.366,13 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitungen:

 

 

Soziale Sicherung

Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche

Einrichtungen

HHST. 4640.7001

Haushaltsansatz

Sollausgaben

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

 

Begründung:

Bei Aufstellung des Haushaltes 2008 waren die Kosten für Träger der freien Wohlfahrtsverbände für die Nutzung der Kindergartentagesstätten  nicht bekannt.

 

Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Angestelltenvergütungen –Klärteichwärter-

HHST. 7000.4140

Haushaltsansatz

Sollausgaben

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

 

Begründung:

Seit dem 01.01.2008 hat die Gemeinde Bokel einen Klärteichwärter auf  monatlicher Pauschalbezahlung eingestellt.

 

 

 

 

 

      0,00 EUR

2.725,13 EUR

2.725,13 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00 EUR

2.640,00 EUR

2.640,00 EUR

 

Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Kreisumlage

HHSt. 9000-8320

 

Haushaltsansatz

165.800,00 EUR

Sollausgaben

173.801,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

8.001,00 EUR

 

 

Begründung:

Die Berechnung des Ansatzes der Kreisumlage erfolgte nach den vorläufigen Zahlen im Haushaltserlass 2008. Mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 11. Januar 2008 wurde der Finanzausgleich endgültig festgesetzt. Gegenüber der Haushaltsveranschlagung ergeben sich bei den Allgemeinen- und Sonderschlüsselzuweisungen Mehreinnahmen von insgesamt 21.000,00 EUR. Diese Mehreinnahmen werden in die Erhebung der Kreisumlage mit einem Umlagesatz von 37,75 % einbezogen.

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

6.898,95 EUR

 

davon entfallen auf Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR, die gemäß § 3 der Haushaltssatzung mit Zustimmung des Bürgermeisters geleistet werden dürfen 

 

 

1.543,35 EUR

damit sind genehmigungspflichtig

5.355,60 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Zentrale Ortsentwässerung

 

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

 

HHSt. 7000-9350

 

Haushaltsansatz

0,00 EUR

Sollausgaben

5.355,60 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

5.355,60 EUR

 

 

Begründung:

Anschaffung von diversen technischen Geräten für die Klärteichanlage.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung die im Haushaltsjahr 2008 – Stand 03. September 2008 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 13.366,13 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 5.355,60 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen. Die haushaltsmäßige Veranschlagung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2008.

Anlage/n:

Anlage/n:

Liste „Haushaltsüberschreitungen“ vom 03. September 2008.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bokel - Haushaltsüberschreitungen 03.09.2008 (238 KB)      

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