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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-109  

Betreff: Energetische Stadtsanierung Stadt Barmstedt –Stadtbeleuchtung (Umstellung auf LED-Leuchten)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.05.2015 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.06.2015 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung hat am 10.02.2015 den Haushalt 2015 beschlossen. Inhalt des Beschlusses war die Berücksichtigung von Mitteln im Vermögenshaushalt für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen. Es wurde darauf verwiesen, dass für dieses Vorhaben bereits ein Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 370.000 EUR beantragt wurde.

 

Mit der Vorlage „VO/2015-040 Straßenbeleuchtung Stadt Barmstedt“ wurde auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme hingewiesen.

 

Offen war bislang, wie, und ob die Stadtwerke Barmstedt bei der Ausschreibung eingebunden werden. Hierzu fand am 19.03.2015 ein Abstimmungsgespräch zwischen der Bürgermeisterin und dem Werkleiter statt. Es wurde hierbei folgendes Verfahren besprochen.

 

Die Stadt Barmstedt hat den Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt in der Betriebssatzung mit folgenden Aufgaben betraut:

 

Die Stadtwerke (Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung, der Bäderbereich und das Breitbandnetz) bilden einen einheitlichen Eigenbetrieb.

Gegenstand des Eigenbetriebes, einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe, ist die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der Betrieb der Bäder und eines Breitbandnetzes. Der Betrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden Geschäfte betreiben. Die Stadt kann den Eigenbetrieb auch mit der Betriebsführung anderer, insbesondere technischer Betriebe der Stadt beauftragen.

 

Gerade mit der Klarstellung im letzten Satz des Betriebszwecks gemäß Satzung wird deutlich, dass der Eigenbetrieb gerade bei technischen Betriebsführungen betraut werden kann. Somit ist nicht das Hauptgeschäft der Verkauf von Strom und Gas. Vielmehr erstreckt sich das Geschäft auf den Gesamtbetriebszweck. In diesem Rahmen wird auch die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung durch den Eigenbetrieb durch In-House-Geschäft abgebildet.

 

Insofern ist festzuhalten, dass die Stadtwerke Barmstedt vom Gegenstand des Betriebes im Wesentlichen ( >90% )für die Stadt Barmstedt tätig werden.

 

Aus diesem Grunde wurde in dem Gespräch vereinbart, dass unter Fortführung der Beschlussfassung im Werkausschuss aus dem Jahre 2011 die Umstellung auf die LED Technik fortgesetzt wird.

 

Im Verfahren wurden Fragen an die Verwaltung gestellt.

 

Hierzu haben die Stadtwerke Barmstedt sich wie folgt geäußert:

 

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

 

Leuchttypen, die umgerüstet werden

  1. Vulkan Leuchten 2x36 W Leuchtstofflampen
    Alter über 40 Jahre Ende der Lebensdauer, Wannen und Innenleben lösen sich auf. Keine Ersatzteile, deswegen keine Alternative
    < Energieeinsparung ca. 63% bei LED Beleuchtung >
     
  2. Vulkan Leuchten 2x58 W Leuchtstofflampen
    Alter über 40 Jahre Ende der Lebensdauer, Wannen und Innenleben lösen sich auf. Keine Ersatzteile, deswegen keine Alternative
    < Energieeinsparung ca. 68% bei LED Beleuchtung >
     
  3. Vulkan Leuchten U-58 W Leuchtstofflampen
    Alter über 40 Jahre Ende der Lebensdauer, Wannen und Innenleben lösen sich auf. Keine Ersatzteile, deswegen keine Alternative
    < Energieeinsparung ca. 53% bei LED Beleuchtung >
     
  4. Lilli Marelene Vulkan Pilz Leuchte 1x50 W HSE Natriumdampf Leuchtmittel
    Alter über 35-50 Jahre Ende der Lebensdauer, Schirm und Innenleben lösen sich auf. Keine Ersatzteile, deswegen keine Alternative
    < Energieeinsparung ca. 53% bei LED Beleuchtung >
     

Warum LED-Beleuchtung statt Energiesparlampen?

  1. Aufgrund des Alters und des Zustandes werden nicht nur die Leuchtmittel getauscht, sondern die kompletten Köpfe. Eine Montage von Energielampen in die alten Köpfe ist technisch/wirtschaftlich nicht sinnvoll.  Die neuen Köpfe mit Energiesparlampen auszurüsten ebenfalls nicht, da diese für den Betrieb mit LED optimiert sind.
  2. Keine Ersatzteile mehr erwerbbar
  3. Haltbarkeit bei LED-Beleuchtung 100.000 h, ca. 25 Jahre
  4. Energieeinsparung LED-Leuchten. Dimmen sich automatisch von 22.00 bis 5.00 Uhr zusätzlich zur geringeren Leistung.
  5. CO²-Einsparung geringe Leistung
  6. Garantie: 10 Jahre auf die Leuchte, 5 Jahre auf den Treiber
  7. Weniger Wartung, IP 66
  8. Fast kein Ausfall der Leuchten

 

Weiteres Verfahren:

Soweit die Stadtvertretung die Umrüstung beschließt, wird die Ausschreibung durch die Stadtwerke Barmstedt gemeinsam mit dem externeren Planungsbüro im Auftrage der Stadt Barmstedt ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe erfolgt anschließend durch die Stadt Barmstedt. Der Einbau erfolgt über ein In-House Geschäft über die Stadtwerke Barmstedt, die auch die künftige Unterhaltung und Bewirtschaftung, in bewährter Weise durchführt.

 

Bereits im Jahre 2012 wurde durch die GeKom über den Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag die Rechtauffassung vertreten, dass eine solche Umrüstung ein beitragspflichtiges Vorhaben ist. Dies ist hier im Einzelfall noch mit der Kommunalaufsicht abzustimmen, so dass eine verbindliche Aussage hierzu derzeit nicht erfolgt. Mit einer Beitragspflicht ist aber zu rechnen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt,

Die Stadtvertretung beschließt,

 

  1. die Umrüstung der Straßenbeleuchtung durchzuführen.
  2. Die Lieferung der neuen Köpfe ist auszuschreiben.
  3. Das Büro TEC, Hamburg, wird beauftragt, die Leistungsphasen 1 bis 8 durchzuführen.
  4. Der Einbau erfolgt durch die Stadtwerke Barmstedt

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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