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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-108  

Betreff: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 GO im Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
28.05.2015 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
17.06.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Geschäftsaufwendungen - Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten

Produktkonto 573060.543105/ 573060.743105

 

Ansatz1.000,00 EUR

Überplanmäßige Ausgabe7.500,00 EUR

Neuer Ansatz8.500,00 EUR

 

 

Begründung:

 

Aufgrund der Umstellung der Gaststätte zur Tankstelle auf einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) wurden für die Jahre ab 2013 die Umsatzsteuererklärungen notwendig und durch den Steuerberater beim Finanzamt Itzehoe vorgelegt.

Dadurch sind nicht planbare Kosten für den Aufwand des Steuerberaters zu erwarten.

 

Für die Jahre 2013  und 2014 wird mit einer voraussichtlichen Umsatzsteuererstattung in Höhe von ca. 12.800 EUR vom Finanzamt Itzehoe gerechnet. Das erste Quartal 2015 zeigt ebenfalls eine Erstattungstendenz auf.

Eine vollständige Deckung der Mehrausgaben für den Steuerberater wäre daher möglich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 82 GO für das Produktkonto 573060.543105 in Höhe von 7.500 EUR zu genehmigen.

 

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen genehmigt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 82 GO für das Produktkonto 573060.543105 in Höhe von 7.500 EUR.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produktkonto 573060.543105/ 573060.743105 = um 7.500 EUR erhöht;

 

Die vorübergehende Deckung erfolgt durch das Produktkonto 218201.545200/ 218201.745200 Gemeinschaftsschule; Erstattung an Gemeinden/ GV – Schulkostenbeiträge für weiterführende Schulen.

 

Die eigentliche Deckung erfolgt über den 1. Nachtragshaushalt 2015 bzw. die Mehreinnahmen aus den Umsatzsteuererstattungen der Jahre 2013 und 2014 vom Finanzamt Itzehoe.

 


Anlage/n:

 

 

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