Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-094
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Sachverhalt:
Die seit den 1970er Jahren bestehende Planungsgemeinschaft der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn und damit der gemeinsame Flächennutzungsplan des Amtes Hörnerkirchen, genehmigt durch das Innenministerium am 22.12.1976, soll auf Wunsch der Gemeinden aufgelöst werden. Nach Auffassung der Gemeinden liegen die planerischen Voraussetzungen für einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nicht mehr vor. Die Gemeinden hätten so die Möglichkeit, selbstständig über ihre Gemeindeentwicklung zu entscheiden und so das aufwendige, zeitintensive Abstimmungsverfahren, auch bei geringfügigen Änderungen, vereinfachen bzw. auf den Schritt der Beteiligung der Nachbargemeinden (gem. § 2 Abs. 2 BauGB) zu reduzieren. Für die Auflösung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes müssen hierzu von den einzelnen Gemeinden Gründe dargelegt werden, die erklären, warum die planerischen Voraussetzungen für einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nunmehr nicht mehr vorhanden sind. Dieser Vorgang muss mit dem Innenministerium abgestimmt werden. Eine Zustimmung ist nach Aussage des Innenministeriums unbedingt erforderlich.
Eine Neuaufstellung eines Gesamtflächennutzungsplanes bzw. die Neuaufstellung von Flächennutzungsplänen für die einzelnen Gemeinden würde unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Für eine Gemeinde wie Bokel wären selbst bei zugrundelegen des Mindestansatzes der HOAI bei einer Gemeindefläche von 16,02 km² mit ca. 90.000,00 € zu rechnen. Die Verfahrensbetreuung und Abwägung sowie der Umweltbericht sind hier noch nicht eingerechnet. Zudem würde so ein Verfahren durch notwendige Bestandserhebungen insbesondere für den erforderlichen Umweltbericht eine lange Zeit in Anspruch nehmen. Insofern könnte die Gemeinde Bokel die Kosten für eine Auflösung der Planungsgemeinschaft in vertretbarem Rahmen halten. Die planungsrechtlichen Möglichkeiten sind zwischenzeitlich mit dem Kreis Pinneberg und dem Innenministerium abgesprochen worden. Die Auflösung der Planungsgemeinschaft müssen alle Gemeinde des Amtsbereiches beschließen.
Weitere Hinweise über die Planungsaufgabe, das weitere Vorgehen über das Herauslösen des Planes aus dem Gesamtflächennutzungsplan sowie eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten sind dem anliegenden Konzept zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bokel beschließt die Auflösung der Planungsgemeinschaft im Rahmen des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten ca. 5.000,00 €
Anlage/n:
Aufstellung eigenständiger Flächennutzungspläne,
Konzept und honorarangebot
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BOK14001_07002_Angebot (1163 KB) |
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