Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-090
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Sachverhalt:
Der Kreis Pinneberg erhebt seit dem 01.01.2013 von den Wohnsitzgemeinden des Kreises Pinneberg für die Schülerinnen und Schüler, die den Förderzentren „Geistige Entwicklung“ des Kreises Pinneberg zugewiesen sind, Schulkostenbeiträge nach dem Schulgesetz.
Die Abrechnung der Schulkostenbeiträge 2013 erfolgte mit Rechnungslegung am 11.03.2014. Die Rechnungslegung wurde von einigen Rechnungsempfängern nicht anerkannt. Die Höhe der Beiträge ist aktuell mit ca. 6.600 EUR je Schüler/in der Raboisenschule in Elmshorn bzw. mit ca. 8.500 EUR je Schüler/in der Heidewegschule in Appen berechnet.
Die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schulkostenbeiträgen für Förderzentren „Geistige Entwicklung“ wird von den Kommunen bestritten. Derzeit führen bereits der Kreis Dithmarschen sowie der Kreis Herzogtum Lauenburg jeweils Musterklagen zu den entsprechenden Rechtsfragen.
Durch den Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages verpflichten sich Kreis und Kommune, die sich aus diesen Verfahren ergebende Klärung der Rechtsfragen gegen sich gelten zu lassen. Die weiteren Pflichten der Vertragspartner sind im § 2 der Vereinbarung aufgeführt.
Mit dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages soll das gemeinsame Ziel verfolgt werden aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten die Rechtslage nicht im Klagewege zu klären.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten den Abschluss des öffentlichen-rechtlichen-Vertrages mit dem Kreis Pinneberg.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Abschluss des öffentlich-rechtlichen-Vertrages hat zunächst keine finanziellen Auswirkungen. Erst mit Klärung der Rechtsfrage könnten sich ggf. finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde Bokel ergeben.
Anlage/n:
Entwurf des öffentlich-rechtlichen-Vertrages
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf-Öffentlich-rechtlicher-Vertrag (116 KB) |
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