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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-089  

Betreff: Antrag des Schulvereins
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss Amt Hörnerkirchen Vorberatung
29.04.2015 
Sitzung des Schul- und Sportausschusses Hörnerkirchen zurückgestellt   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
02.06.2015 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Ab dem Schuljahr 2015/2016 steht der Schulhort vor der Herausforderung die Betreuung der Kinder bis 16:30 bzw. 17 Uhr zu gewährleisten. Hintergrund für die Erweiterung der Betreuungszeiten ist, dass die ersten Kinder, die heute noch den Kindergarten bis 17 Uhr besuchen mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 in die Grundschule Hörnerkirchen wechseln.  

 

Nach Auffassung des Schulvereins wird durch Neubausiedlungen und immer mehr Zuwanderung aus der Stadt auch der Bedarf der Betreuungszeiten weiter steigen. Durch die Anpassung der Betreuungszeiten bedient der Schulhort zum Einen die Bedarfe der Familien in den Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen. Zum Anderen wird auch die Attraktivität der Grundschule Hörnerkirchen gesteigert. Der Schulverein geht davon aus, dass durch die Ausweitung der Betreuungszeiten zusätzliche Schülerinnen und Schüler gewonnen würden, die andernfalls auf Schulen außerhalb des Amtsbezirkes Hörnerkirchen ausweichen könnten.

 

Da die Betreuung der Kinder nicht nur personell, sondern auch finanziell eine Herausforderung darstellt, beantragt der Schulverein Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 EUR jährlich für den Schulhort zur Verfügung zu stellen. Insbesondere finanzschwachen Familien soll die Nutzung des Hortes ermöglicht werden, um die wirtschaftliche Situation der Familien nicht noch weiter zu schwächen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Sportausschuss des Amtes Hörnerkirchen empfiehlt dem Amtsausschuss Hörnerkirchen Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 EUR in den 1. Nachtragshaushalt (nicht) bereitzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es wären Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 EUR im 1. Nachtragshaushalt bereitzustellen.

 


 

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