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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-068  

Betreff: Sanierung von Geh-, und Radwegen:
Hier: Berücksichtigung im Zuge des Breitbandausbaus
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
16.03.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Zuge der Ausschreibung zum Breitbandausbau wurden die Gemeinden abgefragt, ob neben den durch den Breitbandausbau vorgesehenen Wiederherstellungsarbeiten an den Geh- und Radwegen weitere Ausbesserungsarbeiten gewünscht sind, da die Arbeiten zum Breitbandausbau lediglich eine Breite von bis zu 60 cm betreffen.

 

Für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wurden hierzu folgende Straßenabschnitte benannt, die für eine generelle Überarbeitung (kein Ausbau) in Frage kommen.

 

-          Lindenstraße: Gesamtlänge ca. 280 m

Oberflächentausch Asphalt-Pflaster, graues Pflaster

Rasenbordsteine setzen

 

-          Steinstraße 23 bis Marktplatz: Gesamtlänge ca. 306 m

Oberflächentausch Asphalt-Pflaster, graues Pflaster

Rasenbordsteine setzen

 

-          Bahnhofstraße bis Marktplatz: Gesamtlänge ca. 645 m

Oberflächentausch Asphalt-Pflaster, graues Pflaster

Rasenbordsteine setzen

 

-          Drosselkamp einschließlich 2 Stichstraßen: Gesamtlänge ca. 330 m

Oberflächentausch Asphalt-Pflaster, graues Pflaster

Rasenbordsteine setzen

 

-          Lerchenweg 6 bis Kreuzung Drosselkamp: Gesamtlänge ca. 60 m

Oberflächentausch Asphalt-Pflaster, graues Pflaster

Rasenbordsteine setzen

 

-          Lerchenweg 19: Gesamtlänge ca. 45 m

Oberflächentausch Asphalt-Pflaster, graues Pflaster

Rasenbordsteine setzen
 

-          Lerchenweg 12-18: Gesamtlänge ca. 80 m

Oberflächentausch Asphalt-Pflaster, graues Pflaster

Rasenbordsteine setzen

 

 

In diesen Fällen müsste die Gemeinde, die Breite über den Verlegungsgraben der SWN (60 cm) aus gemeindlichen Haushaltsmitteln bezahlten.

 

Die abschließende Entscheidung ist mit der Auftragsvergabe des Amtes zu treffen.

 


Beschlussvorschlag:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung erforderliche Unterhaltungsarbeiten an den vom Breitbandausbau betroffenen Geh- und Radwegen mit auszuführen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich kurzfristig die betroffenen Bereiche betrachtet. Die Arbeitsgruppe besteht aus je zwei Vertretern der Fraktion sowie dem Bürgermeister. Der Bürgermeister wird beauftragt, die einstimmig in der Arbeitsgruppe festgestellten Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Breitbandausbaus verbindlich zu beauftragen. Erforderliche Haushaltsmittel sind im 1. Nachtrag zu berücksichtigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten: Ca. 100.000 €

 


Anlage/n:

Mail vom 09.02.2015 (nichtöffentlich)

 

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