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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-058  

Betreff: Kostenrechnung für die Unterbringung der Asylbewerber im Amtsbereich Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heiko Lichy
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
25.03.2015 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Verwaltung plant 3 Objekte in dem Amtsbereich Hörnerkirchen für die Unterbringung von Asylbewerbern anzumieten oder hat diese bereits angemietet. Folgend werden die Objekte aufgelistet und die Zusammensetzung der Kosten, sowie die Erstattungsmöglichkeit der Unterkunftskosten des Kreises Pinneberg im Rahmen einer Kostenpauschale erläutert. Diese ist flexibel auf weitere Objekte anzuwenden.

 

Brande-Hörnerkirchen

Das Objekt liegt in der Bahnhofstr. 108. Hier handelt es sich um ein freistehendes Objekt  ausgestattet mit  2 Wohnungen zwischen ca. 60 m² und 64 m². Hier können 6-8 Personen untergebracht werden.

Westerhorn

 

Das 2.Objekt befindet sich in der Dorfstr. 9. Hier handelt es sich um einen freistehenden Resthof ausgestattet mit 4 Zimmern. Hier können 5 Personen untergebracht werden.

Bei dem 3. Objekt handelt es sich um ein freistehendes Haus in der Dorfstr. 38 mit 2 Wohneinheiten zwischen 70m² und 90 m². Hier können bis zu 10 Personen untergebracht werden.

 

Für die Objekte fallen Jahresgesamtkosten in Höhe von 64.368 € an.

 

Whg. Nr

Miete gesamt

Möblierungs-kosten

Renovierungsr.

Personal-kosten

Gesamtjahres-

kosten

Bahnhofstr.108

11.532€

3.000€

2.000€

 

16.532 €

Dorfstr.9

16.032€

3.000€

2.000€

 

21.032 €

Dorfstr.38

16.044€

3.000€

2.000 €

 

21.044 €

 

 

 

 

5.760 € (Schätzwert)

  5.760 €

 

 

 

 

 

64.368 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Erstellung einer mit dem Kreis Pinneberg abzurechnenden Gesamtpauschale sind Instandhaltungs- und Renovierungskosten pro Objekt mit 2.000,00 € / pro Jahr (6.000,00 €) veranschlagt worden. Die Kosten der Erstausstattungen für Möblierung  der Objekte werden mit 3.000,- € / pro Objekt (6.000,00 €) veranschlagt. Die Personalkosten pro Jahr wurden zunächst geschätzt. Diese Grundlage bezieht sich auf das Jahr 2013 und musste Aufgrund des wachsenden Zeitaufwandes nach oben korrigiert werden.

 

Bei einer Belegung der Unterkünfte mit etwa 17 Personen ergibt sich für das Jahr ein Kostensatz von 10,51 € /Tag d.h. 325,81 € / Monat.

 

Die Ordnungsbehörde und das Sozialamt haben sich im Hinblick auf die oben genannten Kosten, sowie die nicht genau zu beziffernden Personalkosten auf eine monatliche, vom Kreis Pinneberg für die Unterbringung zu erstattende, Pauschale von 370,00 € /Person im Monat, für die Unterbringung im Bereich der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen, geeinigt, da in den o.g. Berechnungen keine Heizkostennachzahlungen, anfallende Ersatzbeschaffungen sowie Reparaturen, oder die Finanzierung eines Hausmeisters enthalten ist.

 

Bei einer Belegung der Unterkünfte mit etwa 17 Personen ergibt sich eine monatliche Kostenerstattung vom Kreis Pinneberg in Höhe von 6.290,00 €. Im Jahr beläuft sich die Kostenerstattung auf 75.480,00 €.

 

In Hinblick auf Heizkostennachzahlungen, anfallende Ersatzbeschaffungen, Reparaturen sowie ggf. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Personen oder einen Hausmeister, sind die endgültig entstehenden Kosten nicht kalkulierbar.

 

Die im Haushalt des Amtes Hörnerkirchen für 2015 bereitgestellten 20.000 € sind in der letzten Sitzung des Amtsausschusses um weitere 20.000 € ergänzt worden. Eine Ausstattung der angemieteten Objekte, sowie die Kosten der Anmietung waren zu dem Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Die Finanzmittel reichen im Hinblick auf den Anstieg der Asylbewerberzahlen und eine mögliche weitere Fremdunterbringung der dem Amt Hörnerkirchen zugewiesenen Personen nicht aus. Es werden daher weitere 40.000 € benötigt, die über den Nachtragshaushalt zu erfassen sind. Im Rahmen der Kostenerstattung von dem Kreis Pinneberg, für die Unterbringung der Asylbewerber, ist mit überplanmäßigen Einnahmen in Höhe von etwa 55.000 € zu rechnen. Die Ausgaben im Jahr 2016 werden auf Grund der wegfallenden Ausstattungsbeschaffung voraussichtlich geringer ausfallen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt, dass 40.000 € Mehrausgaben für die Unterbringung der Asylbewerber über den Nachtragshaushalt zu erfassen sind.

Im Rahmen der Kostenerstattung sind überplanmäßige Einnahmen in Höhe von 55.000 € zu berücksichtigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

40.000 € Mehrausgaben bei Produkt 313101.533920

55.000 € Einnahmen bei Produkt 313101.421100

 


Anlage/n:

 

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