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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-041  

Betreff: Strukturdaten der Bevölkerungs- und Sozialleistungsentwicklung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heiko Lichy
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
24.02.2015 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Entwicklung der Einwohnerstruktur

 

Die Einwohnerzahl steigt stetig. Mit Datum vom 31.12.2014 hat die Stadt Barmstedt 10.122 Einwohner und somit die Zehntausend-Einwohner-Marke deutlich überschritten. Wie bereits in den Vorjahren liegt dies jedoch nicht an der Geburten/Sterberate sondern an den Zuwanderungen. Die Entwicklung der Einwohnerzahl ist in der folgenden Grafik dargestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit 78 Geburten war im Jahre 2014 ein Aufschwung zu verzeichnen. 119 Sterbefälle waren im Jahre 2014 zu verzeichnen. Es folgt daraus ein Einwohnerrückgang um 41 Personen.

 

 

 

Im Jahre 2014 sind 707 Personen zugezogen. Die Wanderungsgewinne und der Anstieg der Einwohnerzahlen ist damit zu begründen. Der absolut größte Altersteil der Zuziehenden ist im Alter zwischen 19 -65 Jahren, d.h. im Abschnitt der Berufstätigen. 69 Personen die sich im Rentenalter befinden folgen. Im Schulalter ist die Zuwanderung mit 60 Personen im Vergleich zum Vorjahr angestiegen, aber nur die drittgrößte Gruppe. Die Gruppe der 0 – 6 Jährigen ist mit 47 Personen am kleinsten.

 

 

 

 

Trotz der Zuwanderungen und dem Anstieg der Einwohnerzahlen haben sich keine Änderungen in der Altersstruktur ergeben.

 

 

 

 

 

Folgend die Entwicklungsdaten der Kinderzahlen nach den verschiedenen Altersklassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Zahl der in Barmstedt lebenden Ausländer hat sich mit 637 Personen in Hinblick auf die letzte Erhebung um 45 Personen erhöht. Die Anteile der Gruppen ist in der folgenden Grafik erkennbar:

 

 

 

 

Sozialdaten

 

Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach SGB II / III

 

Die Arbeitslosenzahl verzeichnet mit 321 Personen im Jahre 2014 einen Anstieg um 26 Personen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

 

 

Leistungen nach dem SGB II erhalten Arbeitslose und sog. „Aufstocker“ (Erwerbstätige deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht), sowie Personen, die mit diesen Personen in Bedarfsgemeinschaft leben (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, etc.).

 

 

 

 

Die Anzahl der Leistungsberechtigten Personen der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch hat sich seit 2011 wie folgt entwickelt:

 

 

Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten Rentnerinnen und Rentner, sowie volljährige Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechtes sind, soweit sie Ihren täglichen Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können.

 

 

 

 

 

 

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten Personen, die keinen Anspruch auf Grundsicherung oder auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben und Ihren täglichen Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können. Im Regelfall sind dies Peronen, die befristet voll erwerbsgemindert sind.

 

 

 

 

 

 

 

Bei den Heimfällen handelt es sich um pflegebedürftige Personen, die in Pflegeeinrichtungen leben und die Kosten für die Einrichtung nicht selbst aufbringen können. Diese Personen erhalten Unterstützung im Rahmen des Siebten Kapitels des SGB XII.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Asylbewerberzahlen der durch das Sozialamt der Stadt Barmstedt betreuten Personen:

 

 

 

 

Im Jahr 2014 nahm das Bundesamt 173.072 Asylerstanträge entgegen. Im Vergleich zum Jahr 2013 mit 109.580 Erstanträgen bedeutet dies einen Zuwachs von 57,9 Prozent. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im Jahresvergleich von 17.443 auf 29.762 Folgeanträge (+70,6 Prozent). Damit sind mit insgesamt 202.834 Asylanträgen 59,7 Prozent mehr als im Vorjahr eingegangen.

 

Hauptherkunftsland im vergangenen Jahr war Syrien mit 39.332 Erstanträgen, gefolgt von Serbien (17.172 Erstanträge), Eritrea (13.198 Erstanträge), Afghanistan (9.115 Erstanträge) und Albanien (7.865 Erstanträge). Von Personen aus den zu sicheren Herkunftsländern erklärten Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina wurden im Jahr 2014 insgesamt 28.491 Asylerstanträge gestellt.

 

Im Dezember 2014 wurden 17.059 Asylerstanträge verzeichnet. Im Vergleich zum Dezember 2013 (9.218 Erstanträge) ist eine Steigerung des Monatswertes um 85,1 Prozent festzustellen. Gegenüber dem Vormonat November 2014 (18.748 Personen) sank die Zahl der Erstanträge um 9 Prozent.

 

Am stärksten vertretenes Herkunftsland im Dezember mit 4.910 Erstanträgen war Syrien vor Serbien (1.890 Erstanträge) und dem Kosovo (1.461 Erstanträge). Fast ein Viertel aller Erstantragsteller (24,6 Prozent, 4.191 Personen) kam im Berichtsmonat aus den bereits im Vorjahr dominierenden Westbalkanländern. Zudem wurden weitere 888 Erstanträge aus Albanien gezählt.

 

Im Dezember wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylverfahren von 15.655 Personen entschieden. Insgesamt wurden im gesamten Berichtsjahr 2014 128.911 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 80.978 Entscheidungen, was einen Anstieg um 59,2 Prozent bedeutet.

 


Anlage/n:

 

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