Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-040  

Betreff: Straßenbeleuchtung Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jürgen Wulf
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
02.03.2015 
Sitzung des Umweltausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Energetische Stadtsanierung Stadt Barmstedt –Stadtbeleuchtung (Umstellung auf LED-Leuchten)- über KFW-Programm (Nr. 215)

 

Die Straßenbeleuchtung der Stadt Barmstedt ist teilweise sehr alt und somit, aus energetischer Sicht gesehen, nicht auf dem neuesten Stand der Technik. So sind 334 Leuchten über 35 Jahre alt. Weiter 174 Leuchten sind über 10 Jahre bzw. 25 Jahre alt. Diese Leuchten sind bezgl. ihres Alters und der Lichtausbeute nicht mehr effektiv. Ein Ersatz durch moderne LED-Leuchten ist angeraten.

 

Dazu bot die KFW ein entsprechendes Programm (NR. 215) an, welches die energetische Stadtsanierung, hier: Stadt-/Straßenbeleuchtung, förderte.

 

Die KFW vergibt hierfür entsprechende Kredite mit einer Volltilgung über 10 Jahre.

Der Zinssatz für die Laufzeit ist festgeschrieben. Dieser liegt z.Z. bei 0,10 % pro Jahr.

 

Da das Programm 2014 auslief, stellte die Stadt Barmstedt noch einen entsprechend Antrag bei der KFW-Bank über 370.000 €. Die KFW bewilligte der Stadt einen Investitionskredit über rund 274.000 €.

Eine 100% Förderung war leider nicht möglich, da das Maximum an Krediten bei der KFW-Bank damit ausgeschöpft wurden (max. 750 € pro Einwohner).

Die verbleibenden 96.000 € werden als Investitionskredit aufgenommen.

Die Laufzeit beträgt hier 30 Jahre, bei einem derzeitigen Zinssatz von 2,3 % (Stand Sept. 2014).

Die Investitionssumme beträgt somit, einschließlich der Zinsen, 466.659,04 €.

Hiervon beträgt der Anteil an die KFW-Bank: 276.675,25 € und der des Investitionskredites: 189.906,68 €.

 

Vereinfachte Wirtschaftlichkeitsberechnung/Amortisationszeit

 

Es wird vereinfacht mit einer Tilgungsdauer von 10 Jahren gerechnet.

 

Die Einsparung in kWh pro Jahr beträgt: 140.224 kWh, bei einem Arbeitspreis von 19,881 Ct/kWh

für 2014, 33.174,74 €.

 

 

  1. Auf Grundlage der Strompreiseinsparung

Investitionssumme inkl. Zinsen:  466.659,04 €

Stromersparnis:         33.174, 74 € / Jahr (Grundlage Arbeitspreis 2014)

 

Amortisationszeit: 370.000,00 € / 33.174,74 €/Jahr =  ca. 14 Jahre.

 

  1. Auf Grundlage der Stromeinsparung und Einsparungen im Unterhaltungsbereich

Investitionssumme inkl. Zinsen:  466.659,04 €

Stromersparnis:         33.174, 74 € / Jahr (Grundlage Arbeitspreis 2014)

 

Einsparung Unterhaltungsaufwand:

 

Allgemeine Unterhaltung: 10.000,00 €/Jahr

Leuchtmittelwechsel:  5.000,00 €/Jahr

 

Ersparnis insgesamt:48.174,74 € / Jahr

 

Amortisationszeit: 466.659,04 € / 48.174,74 €/Jahr = 9,68 Jahre ca. 9 ½ Jahre

 

Die tatsächliche Amortisationszeit dürfte jedoch geringer sein.

 

Einsparungen/Kürzungen der vorh. Haushaltsansätze:

 

Zudem könnten für die nächsten Jahre die Kosten für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Vermögenshaushalt auf null gesetzt werden (HHSt. 2-67000-950000).

 

Unterhaltungskosten: Kürzung um 15.000 €/Jahr auf jetzt neu:         15.000 €/Jahr (HHSt. 1-67000-51000)

Stromkosten:Kürzung um 33.000,00 €/Jahr auf jetzt neu:    52.000 €/Jahr (HHSt. 1-670000-540000) (Bezogen auf Strompreis 2014).

 

Beauftragung Ing.-Büro

 

Mit der Durchführung der Maßnahme ist ein Ing.-Büro zu beauftragen. Da die Gemeinden Westerhorn und Osterhorn bereits ein entsprechendes Büro damit beauftragen wollen, wäre es sinnvoll, wenn die Stadt Barmstedt dasselbe wählt, da sich somit die Kosten für alle Beteiligten reduzieren.

Bei separater Beauftragung würden Kosten in Höhe von 31.305,63 € entstehen.

Bei gemeinsamer 27.069,84 €. Kostenersparnis somit rund 4.000 €. Zudem kann zumindest die Objekt-

Betreuung durch das Bauamt erbracht werden, was nochmals ca. 5.500 € an Ersparnis bringt.

Ein entsprechender Ing.-Vertrag, gem. HOAI, wäre noch zu schließen.

 

Ausbaubeiträge

 

Gemäß Beitragssatzung der Stadt Barmstedt sind für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung erst einmal grundsätzlich Ausbaubeiträge durch die Anlieger zu leisten. Werden diese nicht erhoben so wird die Fehlbedarfszuweisung entsprechend gekürzt.

Ein Verzicht ist nur dann möglich, wenn es unwirtschaftlich ist, diese zu erheben. Denn es müsste entsprechendes zusätzliches Personal eingestellt (Zeitvertrag), ein Arbeitsplatz und Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt werden.

Eine Kosten-/Nutzenberechnung muss noch erfolgen und mit dem GPA des Kreises Pinneberg besprochen werden.  

 

 

Durchführung der Maßnahme

 

Eine Beauftragung eines entsprechenden Ing.-Büros könnte im März erfolgen. Danach würden die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden. Ein Versand der Unterlagen könnte Mitte/Ende April erfolgen.

Die Angebote würden dann ca. Ende Mai vorliegen und müssten geprüft werden.

Eine Auftragserteilung könnte dann Mitte Juni/Ende Juni erfolgen. Somit könnten im Juli/August die Leuchten ausgetauscht werden. Der Austausch der Leuchten würde max. 4 Wochen dauern.

 

Musterleuchten

 

Eine Auswahl an entsprechende Musterleuchten können ab sofort in Westerhorn besichtigt werden.

Diese stehen in den Straßen: Im Eichengrund, Fasanenweg, Nachtigallentwiete und am Anfang der Dorfstraße.

 

Anmerkungen:

 

Das Zahlenmaterial, bezgl. Anzahl der Leuchten/Stromersparnis/Kosten für Leuchten und Einbau, kommen von  Herrn Jäger, Stadtwerke Barmstedt. Diese hat er mir zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung

gestellt.

 

Der zu Grunde gelegt Strompreis ist der für 2014. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass dieser in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Dies wirkt sich auf die Amortisationszeit positiv aus, d. h. diese wird sich verkürzen. 

 

Die Lebensdauer der Leuchtmittel von z.Z. 3 bis 10 Jahre (12.000 bis 40.000 Betriebsstunden) wird sich durch den Einsatz von LED-Leuchten auf 25 Jahre (100.000 Betriebsstunden) verlängern. Daraus resultiert u.a. auch ein geringer Unterhaltungsaufwand bei dem Austausch von Leuchtmitteln.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Zinsen in den kommenden Jahren wieder steigen werden.

Dies würde sich auf die Amortisationszeit positiv auswirken, d.h. es würde sie verkürzen.

 

Nichtteilnahme Stadtwerke

 

Die Maßnahme ist nach VOB/A zumindest beschränkt auszuschreiben. 

Meines Erachtens sollte auch eine öffentliche Ausschreibung in Betracht gezogen werden.

Eine Teilnahme bzw. Aufforderung der Stadtwerke für diese Maßnahme ist nicht möglich.

 

Begründung:

Gem. VOB/A §6 Abs. 1 Nr. 3 ….sind Betriebe der öffentlichen Hand und Verwaltung zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen nicht zugelassen.

 

Eine sogenannten „In-House-Vergabe“ ist nur dann zulässig, wenn die Tätigkeit des Auftragnehmers, hier: Stadtwerke Barmstedt, im Wesentlichen für den öffentlichen bzw. die öffentlichen Auftraggeber erfolgt.

Dies ist hier nicht der Fall, da das Hauptgeschäft der Verkauf von Strom und Gas ist..


 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner