Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-377
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Sachverhalt:
Für seine neue Sporthalle an der Schulstraße wird der BMTV zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Schulstraße herangezogen. Der Ausbaubeitrag wird an den BMTV als Erbbauberechtigten gerichtet und zwar für das gesamte Grundstück auf dem die Halle steht. Laut Erbbaurechtsvertrag vom 02.12.2010 trägt der Erbbau- berechtigte - also der BMTV – die Beiträge für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen.
Nun macht der BMTV darauf aufmerksam, dass die Halle nur ca. 300 m² des insgesamt 506 m² großen Grundstückes einnimmt. Die restliche Fläche wird von der Schule als Schulhof, bzw. Wegefläche genutzt. Daher wird vom BMTV beantragt, aufgrund der tatsächlichen Nutzung den Beitrag für die restlichen 206 m² der Schule zuzuschreiben.
Beschlussvorschlag:
Alternativ
a) Es wird beschlossen, den Antrag aufgrund der getroffenen Vereinbarung (Erbbaurechtsvertrag) abzulehnen, zumal die anteilige Kostenträgerschaft eine freiwillige Leistung ist, die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung reduziert werden sollten.
oder
b) Es wird beschlossen, dem Antrag zuzustimmen und für den von der Schule genutzten Grundstücksanteil einen Zuschuss an den BMTV in Höhe des tatsächlich von der Schule als Schulhof genutzten Flächenanteils zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ausbaubeitrag für die gesamten 506 m² beträgt 1.677,39 €. Bei einer nutzungsbedingten Aufteilung wären 994,50 € vom BMTV und 682,89 € von der Stadt zu tragen.
Anlage/n:
Lageplan
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Anlagen: | |||||
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1 | Plan BMTV (291 KB) |
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