Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-126
|
|
Sachverhalt:
Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Bokel stellte in seiner Sitzung am 26.08.2008 fest, dass sich bei der Vorbereitung bezw. bei der Wahlhandlung keine Beanstandungen ergeben haben. Aufgrund der Bekanntmachung des Wahlergebnisses vom 27.05.2008 sind keine Einsprüche eingegangen, so dass der Wahlprüfungsausschuss lediglich über die Gültigkeit der Wahl zu beraten hatte.
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß § 39 GKWG die Gemeindewahl vom 25.05.2008 für gültig zu erklären.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erklärt auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 39 GKWG die Gemeindewahl vom 25.05.2008 für gültig.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76