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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-371  

Betreff: Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
27.11.2014 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
03.12.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Westerhorn verfügt über eine veraltete Straßenbeleuchtung, die sehr kosten- und unterhaltungsintensiv ist. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet derzeit ein zinsgünstiges Förderprogramm an, welches die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung mit einem Zinssatz von 0,1% fördert. Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahren tilgungsfrei. Dieses Programmläuft zum Ende des Jahres aus. Ob ein ähnliches Programm neu aufgelegt wird ist nicht bekannt, so dass eine Dringlichkeit besteht zu entscheiden, ob ein Kreditantrag bis zum 31.12.2014 erfolgen soll, der dann im Jahre 2015 in Anspruch genommen wird. Im Haushaltsentwurf wurden hierfür 55.000 € eingeplant.

 

Die Gemeinde Westerhorn verfügt über 129 Straßenleuchten. Es ist ein kompletter Wechsel der Leuchten beabsichtigt, um die Verbrauchs- und Unterhaltungskosten zu reduzieren. Ein Wechsel der Masten ist nur in einem geringen Umfange vorgesehen.

 

Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, ist es eine Fördervoraussetzung, sich eines Sachverständigen zu bedienen. Aus anderen Projekten, vor allem im Kreis Pinneberg, hat die Fa. TEC, Hamburg, erfolgreich Sanierungen in anderen Gemeinden begleitet. Da die Gemeinde Osterhorn ebenfalls an einer Erneuerung der Straßenbeleuchtung interessiert ist, könnte die Beratung gemeinsam erfolgen. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn wäre unter Berücksichtigung der Herstellungskosten ca. 8.500 €. Diese Kosten sind ebenfalls förderfähig.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag an die KfW zur Inanspruchnahme des Kreditangebotes bis zum 31.12.2014 zu stellen. Als Sachverständiger wird das Büro TEC beauftragt, die Antragstellung zu unterstützen und die Gemeinde bei der Erneuerung fachlich zu begleiten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Haushalt 2015 = 55.000 €

 


Anlage/n:

 

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