Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-370
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Osterhorn verfügt über eine veraltete Straßenbeleuchtung, die sehr kosten- und unterhaltungsintensiv ist. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet derzeit ein zinsgünstiges Förderprogramm an, welches die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung mit einem Zinssatz von 0,1% fördert. Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahren tilgungsfrei. Dieses Programmläuft zum Ende des Jahres aus. Ob ein ähnliches Programm neu aufgelegt wird ist nicht bekannt, so dass eine Dringlichkeit besteht zu entscheiden, ob ein Kreditantrag bis zum 31.12.2014 erfolgen soll, der dann im Jahre 2015 in Anspruch genommen wird. Im Haushaltsentwurf wurden hierfür 15.000 € eingeplant.
Die Gemeinde Osterhorn verfügt über 27 Straßenleuchten. Es ist ein kompletter Wechsel der Leuchten beabsichtigt, um die Verbrauchs- und Unterhaltungskosten zu reduzieren. Ein Wechsel der Masten ist nicht vorgesehen.
Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, ist es eine Fördervoraussetzung, sich eines Sachverständigen zu bedienen. Aus anderen Projekten, vor allem im Kreis Pinneberg, hat die Fa. TEC, Hamburg, erfolgreich Sanierungen in anderen Gemeinden begleitet. Da die Gemeinde Westerhorn ebenfalls an einer Erneuerung der Straßenbeleuchtung interessiert ist, könnte die Beratung gemeinsam erfolgen. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn wäre unter Berücksichtigung der Herstellungskosten ca. 2.000 €. Diese Kosten sind ebenfalls förderfähig.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag an die KfW zur Inanspruchnahme des Kreditangebotes bis zum 31.12.2014 zu stellen. Als Sachverständiger wird das Büro TEC beauftragt, die Antragstellung zu unterstützen und die Gemeinde bei der Erneuerung fachlich zu begleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt 2015 = 15.000 €
Unterhaltung 2013 = ca. 500 € Bewirtschaftung 2013 = ca. 1.500 €
Anlage/n:
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