Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-345
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.11.2014 hat der Träger der Kindertagesstätten von Küsterkoppel und Kirchenstraße, die Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen, um Zustimmung der in dem genannten Schreiben angefragten Angelegenheiten gebeten.
Zur Erhöhung der Stundenzahl wird seitens der Verwaltung folgende Anmerkung gemacht:
Für die Betreuung der Nachmittagsgruppe hat die Kindergartenaufsicht des Kreises entsprechend der aktuellen Personalbedarfsberechnung einen Personalschlüssel von 1,5 Kräften angesetzt. Die beantragte Erhöhung der SPA-Arbeitszeit um wöchentlich vier Stunden wäre eine freiwillige Erhöhung durch die Gemeinde. Personalkostenzuschüsse für diese Stunden werden vom Land nicht gezahlt. Lt. Kirchengemeinde betragen die Mehrkosten für die Zeit vom 01.01.-31.07.2015 ca. 2.200,-- € (mtl. ca. 300,-- €).
Beschlussvorschlag:
Zu Punkt 1 des Schreibens:
- Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung vor, der Erhöhung der Essengelder ab dem 01.01.2015 zuzustimmen.
- Die Gemeindevertretung stimmt der Erhöhung der Essengelder ab dem 01.01.2015 zu.
Zu Punkt 2 des Schreibens:
- Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung vor, der beantragten Stundenerhöhung für die Zeit vom 01.01.-31.07.2015 -nicht- zuzustimmen.
- Die Gemeindevertretung stimmt der Stundenerhöhung für die Zeit vom 01.01.-31.07.2015 -nicht- zu.
Zu Punkt 3 des Schreibens:
- Der Finanzausschuss / Die Gemeindevertretung stimmt dem Anschluss der Kindergärten Küsterkoppel und Kirchenstraße an das Breitbandnetz der Stadtwerke Neumünster zu.
Finanzielle Auswirkungen:
- Bei Erhöhung der SPA-Arbeitszeit um wöchentlich vier Stunden entstehen für die Zeit vom 01.01.-31.07.2015 Mehrkosten von rund 2.200,-- €, die auf die einzelnen Gemeinden um gelegt werden.
- Die Mehrkosten für den Breitbandanschluss können derzeit nicht bestimmt werden.
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Anlagen: | |||||
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1 | Schreiben der Kirchengemeinde vom 05.11.2014 (525 KB) |
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