Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-344
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.11.2014 hat der Träger der Kindertagesstätten von Küsterkoppel und Kirchenstraße, die Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen, um Zustimmung der in dem genannten Schreiben angefragten Angelegenheiten gebeten.
Zur Erhöhung der Stundenzahl wird seitens der Verwaltung folgende Anmerkung gemacht:
Für die Betreuung der Nachmittagsgruppe hat die Kindergartenaufsicht des Kreises entsprechend der aktuellen Personalbedarfsberechnung einen Personalschlüssel von 1,5 Kräften angesetzt. Die beantragte Erhöhung der SPA-Arbeitszeit um wöchentlich vier Stunden wäre eine freiwillige Erhöhung durch die Gemeinde. Personalkostenzuschüsse für diese Stunden werden vom Land nicht gezahlt. Lt. Kirchengemeinde betragen die Mehrkosten vom 01.01.-31.07.2015 ca. 2.200,-- € (mtl. ca. 300,-- €).
Beschlussvorschlag:
Zu Punkt 1 des Schreibens:
Die Gemeindevertretung stimmt der Erhöhung der Essengelder ab dem 01.01.2015 zu.
Zu Punkt 2 des Schreibens:
Die Gemeindevertretung stimmt der Stundenerhöhung für die Zeit vom 01.01.-31.07.2015
-nicht- zu.
Zu Punkt 3 des Schreibens:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Anschluss der Kindergärten Küsterkoppel und Kirchenstraße an das Breitbandnetz der Stadtwerke Neumünster zu.
Finanzielle Auswirkungen:
- Bei Erhöhung der SPA-Arbeitszeit um wöchentlich vier Stunden entstehen für die Zeit vom 01.01.-31.07.2015 Mehrkosten von rund 2.200,-- €, die auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden.
- Die Mehrkosten für den Breitbandanschluss können derzeit nicht bestimmt werden.
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Anlagen: | |||||
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1 | Schreiben der Kirchengemeinde vom 05.11.2014 (525 KB) |
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