Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-338
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Sachverhalt:
Die Niederschlagswassergebühr ist neu berechnet worden. Die seit dem Jahr 2008 bestehende Gebühr von 0,10 €/m² hat zu einer Unterdeckung geführt. Diese erfordert im Jahr 2014 eine Gebührenerhöhung auf 0,22 €/m². Für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017 ist eine durchschnittliche Gebühr von 0,23 €/m² erforderlich, um die Unterdeckung auszugleichen.
Die Niederschlagswassergebührensatzung ist daher rückwirkend zum 01.01.2014 in dieser Form zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Niederschlagswassergebührensatzung zum 01.01.2014 in Kraft treten zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgleich der Unterdeckung aus den Vorjahren.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation
Satzungsentwurf Niederschlagswassergebühr
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Kalkulation neu (584 KB) | |||
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2 | neu Gebuehrensatzung Niederschlagswasser (66 KB) | ![]() |
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