Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-330
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Sachverhalt:
Die Umlagenbelastung (z.B. durch EEG und KWK) reduziert sich im Saldo gegenüber dem Vorjahr bei einem Normalverbraucher (3.000 kWh/a) um 0,153 Ct/kWh, die Netzentgelte sinken um 0,324 Ct/kWh und die Einkaufskosten konnten, wie bereits im letzten Jahr, gesenkt werden. Insgesamt führen diese Entwicklungen zu einer Senkung der Strompreise welche die Preisanpassung vom Februar 2014 mehr als kompensiert. Um gesetzliche Fristen zu wahren, wird eine Anpassung zum 01.02.2015 vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.02.2015 gemäß Übersicht anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zuständig ist die Stadtvertretung.
Anlage/n: -Übersicht Strompreis
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Anlagen: | |||||
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1 | Preisanpassung Strom (337 KB) |
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