Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-300
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Sachverhalt:
Die Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Barmstedt stellt mit Schreiben vom 29.09.2014 den Antrag auf Einsatz eines Bundesfreiwilligen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
Der oder die Bundesfreiwillige soll die Mindeststundenzahl von 21 Wochenstunden übernehmen und in der Mensa für pädagogische Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesen Aufgaben gehören folgende Tätigkeiten:
- Unterstützung der Pausenaufsicht und Präsenz außerhalb der Pausen, um Konfliktmomente in der Mensa zu vermeiden
- Ansprechpartner und Anleitung der Grundschüler während des Mittagsbetriebes
- Betreuung der Schülerinnen und Schüler, die in der Mensa Hausaufgaben machen
- Anleitung aller Schülerinnen und Schüler im Verhalten während des Mensabetriebes
- Hauswirtschaftliche Aufgaben und Unterstützung bei der Beratung und des Verkaufs von Essenskarten
Bundesfreiwillige mit einem Stundenanteil von 21 Wochenstunden müssen das 26. Lebensjahr vollendet haben. Die Einsatzstellen erhalten einen maximalen Zuschuss in Höhe von 350,- EUR monatlich auf die Gewährung des Taschengeldes und die Sozialversicherungsbeiträge. Die freiwillige Übernahme der Kosten für die Verpflegung, die Dienstkleidung und einen Unterkunftszuschuss trägt die Einsatzstelle. Das maximale Taschengeld bei 21 Wochenstunden beträgt 200,- EUR. Darauf entfielen 80,- EUR Sozialversicherungsbeiträge. Die Gesamtkosten liegen unter 350,- EUR und würden voll erstattet. Die Verpflegung würde durch die Mensa sichergestellt. Hierauf würde ein Sozialversicherungsbeitrag von 50,- EUR entfallen. Der maximale Zuschuss zu den Unterkunftskosten würde 120 EUR im Monat betragen. Hierauf entfielen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 48 EUR.
Bei der maximalen Kostenübernahme würden sich somit folgende finanzielle Belastungen für die Einsatzstelle ergeben:
200,- EUR Taschengeld
+120,- EUR Unterkunftszuschuss
+178,- EUR Sozialversicherungsbeiträge
- 350,- EUR Zuschuss
= 148,- EUR Eigenanteil
Zusätzlich müssten Fahrtkosten zu vier Seminaren nach Kiel übernommen werden.
Aus Sicht der Verwaltung wäre zu bedenken, ob es sich bei den aufgeführten Tätigkeiten, die der oder die Bundesfreiwillige übernehmen soll, überwiegend um pädagogische Aufgaben handelt, für die das Land Schleswig-Holstein und nicht der Schulträger zuständig wäre. Weiterhin wäre zu beachten, dass in der Personalabteilung ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand durch die Betreuung (Abrechnung, Urlaubsanspruch, Lehrgänge, Wechsel durch neue Zuweisung, usw.) von Bundesfreiwilligen entstehen würde. Darüber hinaus wäre es denkbar, dass auch andere Einrichtungen entsprechende Anträge stellen könnten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, eine Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (nicht) einzurichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der maximalen Kostenübernahme wären Haushaltsmittel in Höhe von 2.000 EUR bereitzustellen. Es handelt sich hierbei um eine weitere, freiwillige Leistung.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76