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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-022  

Betreff: Kindertagesstätte des Vereins für weibliche Diakonie e. V. in der Bahnhofstraße, hier: Umwandlung einer Regelgruppe in eine Familiengruppe
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Horst Besuch
2. Heinz Scharrel
Federführend:Amt für Jugend und Soziales Beteiligt:Amt für Finanzen
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
27.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 29.01.2007 hat der Ausschuss für Jugend und Soziales über die beabsichtigte Umwandlung einer Regelgruppe in eine Familienähnliche Gruppe mit 10 Regel- und 5 Krippenplätzen zum 01.08.2007 in der Kindertagesstätte des Vereins für weibliche Diakonie e. V. in der Bahnhofstraße beraten. Nach eingehender Diskussion hat sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, aufgrund des Bedarfes an Krippenplätzen ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 in der Kindertagesstätte des Vereins 3 Krippenplätze zu schaffen, was zur Folge hat, dass 6 Regelplätze abgebaut werden müssen. Die Beschlussfassung erfolgte mit 4 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen.

 

Zur Sitzung der Stadtvertretung am 13.02.2007 stand die Angelegenheit auf der Tagesordnung, wurde aber abgesetzt.

 

Die FWB-Fraktion hat nunmehr mit Schreiben vom 19.02.2007 folgenden Antrag gestellt:

 

„Wir beantragen, dass der am 13.02.2007 von der Tagesordnung der Stadtvertretersitzung abgesetzte Punkt „Kindertagesstätte des Vereins für weibliche Diakonie e. V. in der Bahnhofstraße, Umwandlung einer Regelgruppe in eine Familiengruppe“ zur Klärung der Beschlusslage im Hauptausschuss beraten wird.“

 

 

Hierzu die folgenden Anmerkungen der Verwaltung:

 

a) zum Sachverhalt

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass aufgrund der vorhandenen Warteliste ein Abbau von Regelplätzen, also von Plätzen, die der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz dienen, zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist. Es sollte zumindest die Entwicklung auf der Warteliste bis Mai 2007 abgewartet werden.

 

Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG vom 27.12.2004 ist spätestens ab dem 01.10.2010 ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder im Alter unter 3 Jahren (Krippenkinder) vorzuhalten. Sollten Regelplätze aufgrund der Wartelistensituation nicht abgebaut werden können, wäre über die Neuschaffung von ggf. Krippengruppen zu beraten.

 

b) zur Rechtslage

Zur Beratung und Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten der Kindertagesstätten des Vereins für weibliche Diakonie e. V. wurde ein Kuratorium eingerichtet. Die Stadt entsendet 4 Vertreter/innen in das Kuratorium. Dies sind der Bürgermeister und 3 weitere Vertreter/innen, die von der Stadtvertretung bestellt werden.

 

Der Bürgermeister hat nach § 65 GO u. a. die Beschlüsse der Stadtvertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen. Damit ist der Bürgermeister im vorgegebenen Rahmen gebunden. Die Vertretung der Gemeinde in Vereinigungen durch die weiteren Vertreter/innen ist in § 25 GO geregelt. Danach haben ehrenamtliche tätige Bürgerinnen und Bürger, die mit der Vertretung der Stadt in juristischen Personen oder in sonstigen Vereinigungen beauftragt sind, die Weisungen der Stadt zu befolgen. Der Verein für weibliche Diakonie ist als eingetragener Verein eine juristische Person des Privatrechts und wird als solche von dieser Vorschrift erfasst. Da die Beauftragten anstelle der Stadt auftreten, sind sie verpflichtet, die Weisungen der Stadt zu befolgen. Weisungsbefugt ist in hauptamtlich verwalteten Gemeinden und in Städten der Hauptausschuss, dem nach § 45 b Abs. 4 GO die Steuerung der gemeindlichen Beteiligung im Rahmen des Berichtswesens obliegt. Handeln Vertreter der Gemeinde in einer Drittorganisation entgegen einer vorliegenden Weisung, so führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Beschlussfassung oder Entscheidung der jeweiligen Vereinigung. Die betreffenden Personen handeln jedoch nach § 134 Abs. 2 Nr. 2 GO ordnungswidrig.

 

 

 

 

 

 

 

(Hammermann)

Bürgermeister 

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