Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-284
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Sachverhalt:
In der Annahme, dass die Anschlussquote erreicht wird, ist der Erlass einer Betriebsordnung unerlässlich, da die Wertgrenzen der Hauptsatzung nicht als praktikabel angesehen werden. Die Betriebsordnung wurde unter rechtlicher Beratung erstellt und im Amtsausschuss am 03.09.2014 im Grundsatz vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage befindliche Betriebsordnung für den Regiebetrieb Breitbandnetz des Amtes Hörnerkirchen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | Betriebsordnung Stand 01012015 (108 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76