Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-282
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Sachverhalt:
Soweit die erzielte Startquote im Breitbandausbau erreicht wird, ist für den Regiebetrieb Breitbandausbau eine eigenständige Betriebsordnung vorgesehen. Diese Betriebsordnung besitzt andere Wertgrenzen, als die in der Hauptsatzung berücksichtigten. Entsprechend wurde § 19 Abs. 3 neu gefasst. Ferner wurden die Veröffentlichungshinweise im § 13 angepasst.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die Neufassung der Hauptsatzung. Der Amtsvorsteher wird gem. § 24 a AO in Verbindung mit § 4 GO die Neufassung der Hauptsatzung der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorlegen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | Neufassung Amt 01012015 (146 KB) |
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