Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-280
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 398.200 € aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.535.600 € und der der Aufwendungen auf 1.933.800 € festgesetzt.
Die zu erwartenden Einnahmen aus der Grundsteuer A liegen mit 14.600 EUR auf Vorjahresniveau. Für die Grundsteuer B wird mit einer Einnahme in Höhe von 162.500 EUR geplant.
Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 370.000 EUR veranschlagt. Die Sollstellungen liegt derzeit mit rd. 201.200 € über dem Ansatz für 2014. Zurzeit sind für das Haushaltsjahr 2014 Erträge von insgesamt 551.233,46 EUR zum Soll gestellt. Die weitere Entwicklung sollte abgewartet werden und ggf. über einen Nachtrag eine Anpassung vorgenommen werden.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (551.000 EUR) und an der Umsatzsteuer (34.300 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2014 berechnet. Die Steuerschätzung von November 2014 zeigt leicht negative Tendenzen.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich) belaufen sich auf insgesamt 95.100 EUR, dass sind 289.500 EUR weniger als 2014. Die überdurchschnittlich geringe Allgemeine Schlüsselzuweisung hängt mit den hohen Gewebesteuereinnahmen im 2. Halbjahr 2013 und 1. Halbjahr 2014 zusammen. Die Kreisumlage ist mit 517.300 EUR veranschlagt, gegenüber 2014 bedeutet dies eine Mehrausgabe von 67.800 EUR. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt erst Anfang 2015 durch das Innenministerium.
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2015 wird die Schulumlage auf insgesamt 312.300 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf 112.100 EUR.
Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 156.600 EUR erfolgt eine vorläufige Veranschlagung. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 171.300 EUR, davon entfallen rd. 127.800 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 43.500 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren für die zentrale Ortsentwässerung in Höhe von 152.200 EUR (inkl. der Niederschlagswasser-gebühren in Höhe von 35.000 EUR) veranschlagt. Die Veranlagung der Haushalte erfolgte nach den neu beschlossenen Gebührensätzen. Im Ergebnishaushalt ist ein Gesamtdefizit von 157.000 EUR veranschlagt und im Finanzhaushalt ein Defizit von 68.900 EUR.
Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2015 auf 823.700 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 21,76 %. Auf die Gemeinde Westerhorn entfallen anteilig 290.900 EUR.
Die ermittelten Abschreibungen auf das Anlagevermögen der Gemeinde Westerhorn belaufen sich auf 186.900 EUR. Diesen Abschreibungen stehen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen in Höhe von 33.500 EUR gegenüber.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.543.500 EUR und der der Auszahlungen auf 1.889.200 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 345.700 EUR aus. Dieser Fehlbetrag wird die liquiden Mittel (Sparbuch – Allgemeines) reduzieren.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 151.300 EUR.
Hiervon entfallen 16.500 EUR auf den Erwerb von Grundstücken, 28.500 EUR auf Investitionen der Feuerwehr -davon sind 24.500 EUR für die Beschaffung des Digitalfunks eingeplant-, 3.500 EUR auf den Abwasserbereich, 6.500 EUR für Öffentliches Grün und 90.000 EUR für Baumaßnahmen im Bereich der Gemeindestraßen. Zudem ist die Tilgung von Krediten mit 6.300 EUR veranschlagt.
Zur Entwicklung der liquiden Mittel und des Schuldenstandes wird auf die Übersichten im Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2015 gemäß Entwürfe vom 13. November 2014 zu beschließen.
b) Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2015 gemäß Entwürf vom 14. November 2014.
Finanzielle Auswirkungen:
sind im Haushaltsentwurf dargestellt.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2015 vom 14. November 2014
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