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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-279  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
26.11.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 111.300 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 454.100 EUR und der der Aufwendungen auf 565.400 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 12.000 EUR bzw. 49.000 EUR auf Vorjahresniveau. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 30.000 EUR veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 162.400 EUR und an der Umsatzsteuer in Höhe von 16.100 EUR wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2014 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Allgemeine-/Sonderschlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich) belaufen sich auf insgesamt 112.700 EUR, dass sind 5.800 EUR weniger als in 2014. Die Kreisumlage ist mit 144.800 EUR veranschlagt (+ 8.100 EUR gegenüber 2014). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt erst Anfang 2015 durch das Innenministerium.

 

Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2015 wird die Schulumlage auf insgesamt 312.300 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 38.600 EUR. 

 

Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 57.900 EUR erfolgt vorerst eine vorläufige Veranschlagung. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 50.200 EUR, davon entfallen rd. 46.500 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und rd. 3.700 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.

 

Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren in Höhe von 31.000 EUR (inkl. der Niederschlagswassergebühren in Höhe von 9.300 EUR) veranschlagt. Die Veranlagung der Haushalte erfolgte nach den neu beschlossenen Gebührensätzen.

 

Die Abschreibungen belaufen sich insgesamt auf 43.900 EUR.

 

Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2015 auf 823.700 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 21,76 %. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig rd. 81.500 EUR.

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 457.800 EUR und der der Auszahlungen auf 536.400 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 78.600 EUR aus, der aus den liquiden Mitteln (Sparbücher; ehemals Allgemeine Rücklage und Gebührenausgleichsrücklage) teilweise finanziert werden kann. Der restliche Betrag ist über einen Kassenkredit zu finanzieren.

 

Zur Verbesserung der Haushaltslage sind Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen notwendig. Die Anhebung der Realsteuern und die Erhöhung der Hundesteuer auf die vom Innenministerium geforderten Mindestsätze ab 2015 sind zwingend notwendig um das Defizit aufzufangen. Durch die Anhebung sind dann die Voraussetzungen für eine Bewilligung einer Fehlbetragszuweisung geschaffen, welche ebenfalls zu einer Entlastung des Haushaltes führen würde. 

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 19.000 EUR. Hiervon entfallen 4.000 EUR auf Investitionen des Abwasserbereiches und 15.000 EUR auf die Investitionen im Bereich der Straßenbeleuchtung.

 

Zur Entwicklung der liquiden Mittel und des Schuldenstandes wird auf die Übersichten im Vorbericht verwiesen.

Formularbeginn

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2015 gemäß dem Entwurf vom 13. November 2014.


Finanzielle Auswirkungen:

sind im Haushaltsentwurf dargestellt

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2015 vom 13. November 2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt (40 KB) PDF-Dokument (44 KB)    
Anlage 2 2 2 - Inhaltsverzeichnis (35 KB) PDF-Dokument (48 KB)    
Anlage 3 3 3 - Haushaltssatzung 1. Entwurf (16 KB)      
Anlage 4 4 4 - Vorbericht (348 KB)      
Anlage 5 5 5 - Gesamtproduktplan (284 KB)      
Anlage 6 6 6 - Haushaltsquerschnitt (330 KB)      
Anlage 7 7 7 - Gesamtproduktplan (4010 KB)      

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