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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-276  

Betreff: Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
12.11.2014 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushaltsplan ist im Haushaltsjahr 2015 ausgeglichen. Der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen wird auf 2.272.500 EUR festgesetzt.

 

Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 mit Wirkung ab 01. Januar 2008 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2015 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 535.000 EUR geplant. Die Vorauszahlungen für 2014 beliefen sich auf 519.929,30 EUR. Die endgültige Abrechnung für das Haushaltsjahr 2014 kann erst mit dem Jahresabschluss erstellt werden.

 

Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 163.800 EUR (Vorjahr 2014 = 167.300 EUR). Die gesunkenen Personalkosten hängen mit dem Renteneintritt einer Mitarbeiterin zusammen. Eine Nachbesetzung der Stelle wird ggfs. im 1. Nachtragshaushalt 2015 geplant.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen reduziert sich im laufenden Haushaltsjahr aufgrund der Stundenreduzierung bei der Schulbusfahrerin von 3,67 Stellen auf 3,56 Stellen.

 

Der Anteil des Amtes Hörnerkirchen an den Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen des SGB II ist mit 55.000 EUR veranschlagt.  

 

Die Umlage für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen wird auf 312.300 EUR (2014 = 301.200 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:

 

 

 

Bokel

47.475,53 EUR

Brande-Hörnerkirchen

114.238,00 EUR

Osterhorn

38.573,87 EUR

Westerhorn

112.012,59 EUR

Summe

312.300,00 EUR

 

Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit -  sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.  

 

Die Amtsumlage wird vorläufig in Höhe von 823.700 EUR (2013 = 679.300 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 21,76 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:

 

Bokel

129.907,85 EUR

Brande-Hörnerkirchen

321.508,79 EUR

Osterhorn

81.458,56 EUR

Westerhorn

290.824,80 EUR

Summe

823.700,00 EUR

 

Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt. Die endgültige Berechnung erfolgt im Rahmen eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015.   

Die deutliche Erhöhung der Amtsumlage erfolgte aufgrund der im Haushaltsjahr 2015 geplanten Baumaßnahme für die Breitversorgung und die hiermit verbundenen Kreditverpflichtungen. 

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushaltsplan wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 6.419.300 EUR und der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 6.433.500 EUR festgesetzt. Der Finanzhaushaltsplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 14.200 EUR aus, der aus den liquiden Mittel – Sparbuch Amt – finanziert wird.

 

Die Grunderwerbskosten für das KiTa-Grundstück Küsterkoppel sind mit 5.200 EUR veranschlagt. Hierbei handelt es sich um die ratenweise Zahlung des bis einschließlich 2007 gestundeten Kaufpreises von 100.000 DM = 51.129,18 EUR. Seit 2008 wird der Kaufpreis mit 10 gleichen Jahresraten getilgt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus den liquiden Mittel (Sparbuch) des Amtes Hörnerkirchen.

 

Die anstehenden Baumaßnahmen für die Breitbandversorgung in den Gemeinden werden mit Kosten in Höhe von 4.250.000 EUR geplant. Die Maßnahme soll planmäßig bereits im Haushaltsjahr 2015 fertiggestellt werden.

 

Zur Finanzierung der vorstehenden Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 4.200.000 EUR geplant.

Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2015 ist entbehrlich.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist wie in den Vorjahren unverändert auf 250.000 EUR festgesetzt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt

  1. die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2015 und
  2. das Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis 2018

gemäß Entwürfe vom 30.10.2014.

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich aus dem beigefügten Haushaltsentwurf

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2015 vom 03.11.2014 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt Haushalt (101 KB) PDF-Dokument (133 KB)    
Anlage 2 2 2 - Inhaltsverzeichnis (34 KB) PDF-Dokument (50 KB)    
Anlage 3 3 3 - Haushaltssatzung 1. Entwurf (33 KB)      
Anlage 4 4 4 - Amtsumlage (231 KB) PDF-Dokument (205 KB)    
Anlage 5 5 5 - Schulumlage (339 KB) PDF-Dokument (80 KB)    
Anlage 6 6 6 - Vorbericht (311 KB)      
Anlage 7 7 7 - Gesamtproduktplan 03.11.2014 (252 KB)      
Anlage 8 8 8 - Haushaltsquerschnitt -Produkten 03.11.2014 (324 KB)      
Anlage 9 9 9 - Teilproduktplan 03.11.2014 (4178 KB)      
Anlage 10 10 10 - Amt Höki Stellenplan 2015 (16 KB) PDF-Dokument (54 KB)    

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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