Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-269
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Osterhorn beteiligt sich seit 2009 an der Kofinanzierung der Kosten für die Vermittlung und Beratung der Betreuungsplätze für Kinder bei Tagesmüttern und Tagesvätern. Für das Jahr 2014 sind 141,51 € für die Kindertagespflege an die Familienbildungsstätte gezahlt worden.
Im September 2014 hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Kreises, der Städte und der Ämter, zur Verteilung der Finanzierung der Kindertagespflege ihre Arbeit abgeschlossen.
Das Ergebnis ist dem Protokoll der 3. Sitzung der Arbeitsgruppe vom 12.09.2014 nebst Anlagen (Berechnung der Gemeindeanteile für 2015 und Vertragsentwurf) zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Finanzierung der Tagespflege um eine Pflichtaufgabe handelt, für die es keine Kompensation geben muss.
Die Neuregelung soll ab dem 01.01.2015 in Kraft treten. Die zu schließende Vereinbarung würde bis zum 31.12.2019 gültig sein. Der kommunale Finanzierunganteil beläuft sich ab 2015 auf jährlich 189,82 €. Eine Änderung des kommunalen Finanzierungsanteils ist lt. Vertragsentwurf (§ 3) für die Dauer der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Nach 3 Jahren wird eine Zwischenbilanz gezogen und bei gravierenden Abweichungen ggf. eine Anpassung vorgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung stimmt der im Entwurf vorliegenden Vereinbarung über die Finanzierung der Qualifikation von Kindertagespflegepersonen und die Vermittlung von Tagespflegeverhältnissen durch die Kreis-Arbeitsgemeinschaft der Familienbildungsstätten ab dem 01.01.2015 zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Ab 2015 wären jährlich 189,82 € im Haushalt einzuplanen.
Anlage/n:
- Protokoll der 3. Sitzung der Arbeitsgruppe
- Berechnung der Gemeindeanteile für 2015
- Entwurf der Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt
- Kostenentwicklung Tagespflege
- Auflistung betreute Kinder und Vermittlungen in Tagespflege
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