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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-268  

Betreff: Vereinbarung zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Barmstedt über die gemeinsame Finanzierung der Wahrnehmung der Qualifikation von Kindertagespflegepersonen und die Vermittlung von Tagespflegeverhältnissen durch die Kreis-Arbeitsgemeinschaft der Familienbildungsstätten
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Horst Besuch
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
27.11.2014 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
03.12.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Westerhorn beteiligt sich seit 2009 an der Kofinanzierung der Kosten für die Vermittlung und Beratung der Betreuungsplätze für Kinder bei Tagesmüttern und Tagesvätern. Für das Jahr 2014 sind 706,93 € für die Kindertagespflege an die Familienbildungsstätte gezahlt worden.

 

Im September 2014 hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Kreises, der Städte und der Ämter, zur Verteilung der Finanzierung der Kindertagespflege ihre Arbeit abgeschlossen.

Das Ergebnis ist dem Protokoll der 3. Sitzung der Arbeitsgruppe vom 12.09.2014 nebst Anlagen (Berechnung der Gemeindeanteile für 2015 und Vertragsentwurf) zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Finanzierung der Tagespflege um eine Pflichtaufgabe handelt, für die es keine Kompensation geben muss.

 

Die Neuregelung soll ab dem 01.01.2015 in Kraft treten. Die zu schließende Vereinbarung würde bis zum 31.12.2019 gültig sein. Der kommunale Finanzierunganteil beläuft sich ab 2015 auf jährlich 1.140,48 €. Eine Änderung des kommunalen Finanzierungsanteils ist lt. Vertragsentwurf (§ 3) für die Dauer der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Nach 3 Jahren wird eine Zwischenbilanz gezogen und bei gravierenden Abweichungen ggf. eine Anpassung vorgenommen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, der im Entwurf vorliegenden Vereinbarung über die Finanzierung der Qualifikation von Kindertagespflegepersonen und die Vermittlung von Tagespflegeverhältnissen durch die Kreis-Arbeitsgemeinschaft der Familienbildungsstätten ab dem 01.01.2015 zuzustimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ab 2015 wären jährlich 1.140,48 € im Haushalt einzuplanen.

 


Anlage/n:

  • Protokoll der 3. Sitzung der Arbeitsgruppe
  • Berechnung der Gemeindeanteile für 2015
  • Entwurf der Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt
  • Kostenentwicklung Tagespflege
  • Auflistung betreute Kinder und Vermittlungen in Tagespflege   

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll der 3. Sitzung der Arbeitsgruppe (880 KB)      
Anlage 2 2 Berechnung der Gemeindeanteile für 2015 (1393 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf der Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt - Gemeinde (1507 KB)      
Anlage 4 4 Kostenentwicklung Tagespflege (426 KB)      
Anlage 5 5 Auflistung betreute Kinder und Vermittlungen in Tagespflege (550 KB)      

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