Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-266
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Sachverhalt:
Die Stadt Barmstedt beteiligt sich seit Jahren an der Kofinanzierung der Kosten für die Vermittlung und Beratung der Betreuungsplätze für Kinder bei Tagesmüttern und Tagesvätern. Seit 2013 werden neben der Regelförderung weitere 10 Zusatzplätze gefördert. Die Aufwendungen für das laufende Jahr betragen insgesamt 9.070,17 € (Regelförderung 5.030,17 €, Zusatzplätze 4.040,00 €).
Im September 2014 hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Kreises, der Städte und der Ämter, zur Verteilung der Finanzierung der Kindertagespflege ihre Arbeit abgeschlossen.
Das Ergebnis ist dem Protokoll der 3. Sitzung der Arbeitsgruppe vom 12.09.2014 nebst Anlagen (Berechnung der Gemeindeanteile für 2015 und Vertragsentwurf) zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Finanzierung der Tagespflege um eine Pflichtaufgabe handelt, für die es keine Kompensation geben muss.
Für Barmstedt bedeutet die Neuregelung, die ab 2015 in Kraft treten soll, eine Ersparnis gegenüber dem lfd. Jahr von 2.134,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, der im Entwurf vorliegenden Vereinbarung über die Finanzierung der Qualifikation von Kindertagespflegepersonen und die Vermittlung von Tagespflegeverhältnissen durch die Kreis-Arbeitsgemeinschaft der Familienbildungsstätten ab dem 01.01.2015 zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparung von 2.134,00 € gegenüber 2014
Anlage/n:
- Protokoll der 3. Sitzung der Arbeitsgruppe
- Berechnung der Gemeindeanteile für 2015
- Entwurf der Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt
- Kostenentwicklung Tagespflege
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