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Vorlage - VO/2014-244-1
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Sachverhalt:
Mit Vorlage VO/2014-244 vom 03. September 2014 wurde der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Die Vorberatung erfolgte in der Sitzung des Hauptausschusses am 23. September 2014.
Im Nachgang dazu hat der Zweckverband „Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ mit Schreiben vom 25. September 2014 angekündigt, dass der ausgewiesene Jahresfehlbetrag von 903.539,99 EUR noch in diesem Jahr in voller Höhe ausgeglichen werden muss, um Liquiditätsengpässe u. a. bedingt durch die im November 2014 zahlbar zu machenden tariflichen Sonderzahlungen an die Mitarbeiter/innen zu vermeiden. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat dies in der Sitzung am 01. Oktober 2014 durch entsprechende Beschlussfassung bestätigt.
Der Anteil der Stadt Barmstedt am Fehlbetrag beläuft sich auf insgesamt 600.611,40 EUR. Hiervon gelangten bereits 398.838,84 EUR zur Auszahlung. Im Haushalt sind hiervon bisher 395.600 EUR im Verwaltungshaushalt bei der Haushaltsstelle 432000-833000 veranschlagt. Unter Berücksichtigung der Restzahlung muss der Ansatz im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltsplanes um 205.100 EUR auf neu 600.700 EUR aufgestockt werden.
Das Volumen des Verwaltungshaushalts erhöht sich auf der Ausgabenseite damit um 205.100 EUR auf neu 19.917.900,00 EUR. Da die Einnahmen hiervon nicht berührt werden, steigt der ausgewiesene Fehlbedarf auf neu 3.104.000 EUR. Der entsprechend überarbeitete Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung ist dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Entwurf vom 02. Oktober 2014 (Anlage zur Vorlage VO/2014-244-1).
Finanzielle Auswirkungen:
sind vorstehend dargestellt.
Anlage/n:
Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2014 vom 02. Oktober 2014
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2. Nachtragshaushaltssatzung 2014 (Entwurf vom 02. Oktober 2014) (15 KB) |
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