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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-242  

Betreff: Aufhebung des Beschlusses zur Genehmigung der außerplanmäßige Ausgabe gem. § 82 GO im Rahmen der Auftragsvergabe zur Sanierung der K2 (Lutzhorner Landstraße)
Status:öffentlich  
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
23.09.2014 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.10.2014 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Barmstedt hat am 29.07.2014 nach erfolgter Risikoabwägung die Maßnahme befürwortet und beschlossen, die außerordentliche Ausgabe gem. § 82 GO zu genehmigen.

 

Inzwischen fand am 01.09.2014 eine Bereisung mit MitarbeiterInnen der Landesplanung, des Innenministeriums sowie der Kreisbehörde Pinneberg statt. In diesem Gespräch wurde die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der K 18 besprochen. Es bestand bei allen Gästen die übereinstimmende Auffassung, dass eine Ausweisung an der K 18 nicht zur Diskussion steht, da der öffentliche Belang der Zersiedlung der Stadt Barmstedt sowie der Eingriff in Natur- und Landschaft als öffentlicher Belang dem entgegenstehen.

 

Das Bestreben der Stadt Barmstedt auf Ausweisung eines Gewerbegebietes wurde nachvollzogen und der Bedarf anerkannt. Jedoch nicht an der K 18. Hierüber wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 08.09.2014 gesprochen. In dieser Sitzung wurde empfohlen, direkt die Baumaßnahmen einzustellen, was vom Werkleiter aufgenommen wurde.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass keine Perspektive für die Ausweisung des Gewerbegebietes an der K 18 besteht, ist die am 29.07.2014 gefasste Beschlussfassung zu hinterfragen. Diese Beschlussfassung resultierte aufbauend auf eine perspektivische Aussicht einer Gewerbegebietsrealisierung, auf eine erhebliche Kosteneinsparung, soweit im Rahmen der vom Kreis durchgeführten Sanierungsarbeiten eine Mitverlegung der erforderlichen Leitungen erfolgt.

 

Nach den jetzigen Kenntnissen wird daher vorgeschlagen, auf eine Bauausführung im ersten Bauabschnitt zu verzichten. Somit würde die außerordentliche Ausgabe gem. § 82 GO entfallen. 


Beschlussvorschlag:

Der Beschluss der Stadtvertretung vom 29.07.2014 wird auf Grundlage des Ergebnisses der Landesplanung zu einer Ausweisung eines Gewerbegebiets an der K 18 aufgehoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Einsparungen von ca. 100.000 €

 


Anlage/n:

 

 

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