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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-109  

Betreff: Einbau einer neuen Schließanlage in das Amtshaus Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
04.09.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Durch die veränderte Nutzung des Amtshauses aufgrund der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Barmstedt ist der Einbau einer neuen Schließanlage im Amtshaus erforderlich. Die bisherige Schließanlage verfügt nur über drei unterschiedliche Schlüsselarten (Generalschlüssel, alle Außentüren, alle Innentüren).

Derzeit wird das Amtshaus Hörnerkirchen durch folgende Institutionen/ Gruppen genutzt:

-                      Bürgerbüro Hörnerkirchen                 (Erdgeschoss)

-                      Polizeistation                                            (Erdgeschoss)

-                      Geschäftsstelle SV-Hörnerkirchen (Erdgeschoss)

-                      Ingenieurbüro                                            (Obergeschoss)

-                      Kleiderkammer Feuerwehren                (Keller)

-                      Lagerraum Spielmannszug                (Keller)   - Nutzung ist vorgesehen-

 

Die Kosten für den Einbau einer neuen Schließanlage werden auf rund 2.500 € geschätzt.

Vom Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung werden derzeit entsprechende Angebote eingeholt.

 

Seitens der Verwaltung wird der Einbau einer neuen Schließanlage aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen insbesondere als Bürgerbüro und als Polizeistation für unbedingt erforderlich gehalten.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, im Amtshaus Hörnerkirchen eine neue Schließanlage einzubauen. Die Kosten werden als überplanmäßige Ausgaben genehmigt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Kosten vor rund 2.500 €.

Die Finanzierung erfolgt durch Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung.

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