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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-219  

Betreff: Teilnahme der Stadt Barmstedt an der einheitlichen Behördenrufnummer D 115
hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Kreis Pinneberg
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heike Kruse
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
03.09.2014 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Am 30.11.2011 ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über eine Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ zwischen dem Kreis Pinneberg und -mit Ausnahme der Stadt Quickborn und der Gemeinde Helgoland- allen Städten, amtsfreien Gemeinden sowie Ämtern geschlossen worden.

Danach beteiligen sich der Kreis sowie die kreisangehörigen Kommunen seit dem 1.12.2011 an der einheitlichen Behördenrufnummer 115. Die Aufgaben des Kreises und der Verbundpartner sind im Vertrag geregelt, es war eine Pilotphase von 2 Jahren vorgesehen. Zur Begleitung wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, der neben Vertretern des Kreises Frau Bürgermeisterin Radtke für die amtsfreien Gemeinden, Herr Bürgermeister Hatje für die Städte sowie Herr LVB Jürgensen für die Ämter angehören. Auf Empfehlung der Lenkungsgruppe und im Einvernehmen mit allen Verbundpartnern wurde die Pilotphase um ein weiteres Jahr, mithin bis zum 30.11.2014, verlängert.

 

Während der noch laufenden Pilotphase fand und findet eine Evaluation durch die Lenkungsgruppe statt. In den bisherigen Sitzungen wurden u.a. Maßnahmen zur Vermarktung/Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Optimierung des ZuFiSH beraten und größtenteils auch umgesetzt.

 

Der Kreis Pinneberg stellt monatlich allen Verbundpartnern alle relevanten Informationen zur Behördenrufnummer zur Verfügung und bietet weiterhin den Service einschl. Evaluation ohne Kostenbeteiligung der Verbundpartner an.

 

Im Zeitraum vom 1.12.2011 bis zum 30.4.2014 sind insgesamt  13.962 Anrufe über die „115“ im Servicecenter des Kreises eingegangen. Die Erreichbarkeit (ohne Abbrüche während der Klingelzeit) des Servicecenters lag bei 91,9 %, von den Anrufen konnten 79,0 %  abschließend beauskunftet werden, 78,2 % % der Anrufe wurden innerhalb von 30 Sekunden entgegengenommen. Der Kreis Pinneberg hat damit alle „Serviceversprechen“ eingehalten. 

Der Kreis Pinneberg bietet als erster und bisher einziger Kreis in Schleswig-Holstein gemeinsam mit seinen Kommunen die einheitliche Behördenrufnummer 115 an. Am 3.12.2013 hatte die Staatskanzlei die Landräte, (Ober-) Bürgermeister und Amtsdirektoren zu einer Informationsveranstaltung in Kiel eingeladen. Dabei wurde mitgeteilt, dass das Land plane, die landesweite Nutzung der Behördenrufnummer 115 technisch und organisatorisch zu ermöglichen. Ferner wurde mitgeteilt, dass das Land keine eigenen Investitionen tätigen werde, sondern eine Kooperation mit dem Servicecenter in Hamburg angestrebt werde. Es wurden weiterhin folgende Zusagen gegeben:

  • das Land wird die Kosten für den (freiwilligen) Beitritt der Kommunen zum 115-Verbund übernehmen
  • das Land wird im Rahmen einer „Anschubfinanzierung“ die Kosten für den 115-Betrieb (vorübergehend) übernehmen

 

Zwischenzeitlich hat das Land eine Vereinbarung mit Hamburg über die Nutzung des dortigen Service-Centers für „115-Anrufe“ aus Schleswig-Holstein abgeschlossen. Der Kreis Pinneberg verhandelt derzeit mit dem Land, wie die Kosten, die ihm für den 115-Service entstehen, in die vom Land zugesagte Finanzierung überführt werden können, um eine Gleichbehandlung aller Kreise und Kommunen im Land zu erreichen. Nach Abstimmung in der Lenkungsgruppe hat der Kreis im Übrigen in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten seine Bereitschaft erklärt, in seinem vorhandenen Servicecenter künftig auch  „115-Anrufe“ aus benachbarten Kreisen anzunehmen und zu bearbeiten. Der Kreis Pinneberg sieht dabei - im Interesse der Kunden- einen besseren regionalen Bezug im Vergleich zum Hamburger Servicecenter und hat auch auf erfolgreiche Kooperationen von Kreisen in Schleswig-Holstein hingewiesen. Voraussetzung für eine Zusammenarbeit wäre jedoch eine Refinanzierung durch das Land analog zur Hamburger Vereinbarung. Eine abschließende Entscheidung bzw. Stellungnahme durch das Land steht noch aus.

Die Lenkungsgruppe hat in ihrer Sitzung am 19.6.2014 die Frage diskutiert, ob und in welcher Form die „Verwaltungsgemeinschaft 115“ zwischen dem Kreis und den Kommunen über den 30.11.2014 hinaus fortgesetzt werden soll. Im Ergebnis haben die Mitglieder der Lenkungsgruppe folgende Feststellungen getroffen bzw. geben folgende Empfehlungen:

  • die Kooperation zwischen Kreis und Kommunen auf dem Sektor der Behördenrufnummer 115 hat sich bewährt und soll fortgesetzt werden
  • die Kommunen (Verbundpartner) unterstützen den Kreis bei seiner Forderung einer Kostenerstattung durch das Land
  • sollte das bisherige Anrufvolumen in erheblichem Umfang ansteigen, wird der Kreis eine Kostenbeteiligung durch die Verbundpartner prüfen. Für eine Kostenbeteiligung ist eine Änderung/Ergänzung des Vertrages erforderlich.
  • soweit von einem Verbundpartner „Sonderleistungen“ gewünscht werden (z.B. Übernahme einer Telefonzentrale durch den Kreis), ist dies einzelvertraglich zu regeln und abzurechnen

Auf der Grundlage der vorgenannten Rahmenbedingungen ist ein neuer öffentlich-rechtlicher Vertrag entworfen worden. Die Lenkungsgruppe empfiehlt allen Verbundpartnern, diesem als Anlage beigefügtem Vertrag zuzustimmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, dem als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ zur Einführung der einheitlichen Behördenrufnummer D115 zuzustimmen

 


Finanzielle Auswirkungen:

  • Der Service ist derzeit kostenlos. Sollte das bisherige Anrufvolumen in erheblichem Umfang ansteigen, wird der Kreis eine Kostenbeteiligung durch die Verbundpartner prüfen. Für eine Kostenbeteiligung ist eine Änderung/Ergänzung des Vertrages erforderlich.
  • soweit von einem Verbundpartner „Sonderleistungen“ gewünscht werden (z.B. Übernahme einer Telefonzentrale durch den Kreis), ist dies einzelvertraglich zu regeln und abzurechnen.

 


Anlage/n:

Anschreiben des Kreises Pinneberg an Verbundpartner

Entwurf öffentlich-rechtlicher Vertrag über eine Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ.

Letzte Anrufstatistik D115 (Stand Juni 2014)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anschreiben_Verbundpartner Juni 2014 (163 KB)      
Anlage 2 2 Vertragsentwurf D115 - Fassung im Änderungsmodus 25.06.2014 (240 KB)      
Anlage 3 3 Auswertung D115_Dez '11-Jun '14 Gesamtanruferzahlen (24 KB)      

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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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