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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-215  

Betreff: Neufassung der Gebührensatzung der Stadt Barmstedt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (FwGebS)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Dieckmann
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.08.2014 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.10.2014 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses der Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg und der Beschlusslage der politischen Gremien der Stadt Barmstedt wurde die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr neu überarbeitet. Neben den Forderungen des Prüfungsamtes wurden verschiedene, zwischenzeitlich gesetzlich eingetretene Änderungen eingearbeitet. Verschiedene Punkte wie z.B. die Festlegungen über Stundung und Erlass von Forderungen (§ 8 Altsatzung) oder die Einlegung von Rechtsmitteln (§ 9 Altsatzung) wurden entfernt, da diese Punkte bereits gesetzlich bzw. satzungsrechtlich an anderer Stelle geregelt sind. Haftungsausschlüsse aus privatrechtlichen Ansprüchen können ebenfalls nicht satzungsrechtlich geregelt werden und wurden ebenfalls gestrichen. Die alte Festlegung der einzelnen Gebühren wurde gekürzt, da eine Abrechnung (z.B. der einzeln verlegten Schläuche bei der Brandbekämpfung) tatsächlich unmöglich wäre.

 

Bei einer Vorkalkulation der Fahrzeugkosten durch die Feuerwehr wurde festgestellt, dass die bisher geltenden Gebührensätze in der Höhe auch heute noch auskömmlich sind. Für eine Kalkulation nach Maßgabe der Kosten- und Leistungsrechnung durch ein Fachunternehmen (Kubus) wären ca. 5.800 € zu veranschlagen . Da eine solche Kalkulation im Zuge der Einführung der Doppik ohnehin durchgeführt werden muss, schlägt die Verwaltung vor, die bisherigen Sätze vorerst beizubehalten und zu gegebener Zeit entsprechend anzupassen. Da aus der Rechtssystematik des Brandschutzgesetzes die meisten Einsätze der Feuerwehr kostenfrei zu halten sind (7 Abrechnungen von 2009 – 2011), wird ohnehin nicht mit nennenswerten Mehreinnahmen aus der Satzungsänderung gerechnet. Wesentlich vielversprechender ist die Abrechnung von Einsätzen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen  mit Hinblick auf die Gefährdungshaftung von PKW. Hier ist die Umstellung der Verwaltungsstruktur aufgrund des Prüfberichtes bereits seit längerem abgeschlossen.    

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Gebührensatzung der Stadt Barmstedt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aus Sicht der Verwaltung sind aus der Satzungsänderung keine wesentlichen Haushaltveränderungen zu erwarten.

 

 


Anlage/n:

 

Satzungsentwurf

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Gebührensatzung (26 KB) PDF-Dokument (78 KB)    

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