Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-197
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Sachverhalt:
Die Wahl der Ausschussvorsitzenden der ständigen Ausschüsse erfolgt nach § 46 Abs. 5 Gemeindeordnung durch die Gemeindevertretung.
Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl nach dem gebundenen Vorschlagsrecht nach § 46 Abs. 1 Gemeindeordnung.
Das Vorschlagsrecht in der konstituierenden Sitzung für den o.g. Ausschuss hatte die UWB Fraktion. Somit bleibt die UWB Fraktion die vorschlagsberechtigte Fraktion.
Die Abstimmung erfolgt nach § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung. Gewählt ist wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Findet ein Vorschlag keine Mehrheit, bleibt das Vorschlagsrecht bei der vorschlagsberechtigten Fraktion.
Die UWB Fraktion schlägt Herrn Holger Schubert vor.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der UWB Fraktion wird Herr Holger Schubert zum stellv. Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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