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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-197  

Betreff: Wahl einer/eines stellv. Vorsitzenden im Bau- und Wegeausschuss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stefanie Vähling
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
09.10.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Wahl der Ausschussvorsitzenden der ständigen Ausschüsse erfolgt nach § 46 Abs. 5 Gemeindeordnung durch die Gemeindevertretung.

 

Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl nach dem gebundenen Vorschlagsrecht nach § 46 Abs. 1 Gemeindeordnung.

 

Das Vorschlagsrecht in der konstituierenden Sitzung für den o.g. Ausschuss hatte die UWB Fraktion. Somit bleibt die UWB Fraktion die vorschlagsberechtigte Fraktion.

 

Die Abstimmung erfolgt nach § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung. Gewählt ist wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Findet ein Vorschlag keine Mehrheit, bleibt das Vorschlagsrecht bei der vorschlagsberechtigten Fraktion.

 

Die UWB Fraktion schlägt Herrn Holger Schubert vor.

 

 


Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der UWB Fraktion wird Herr Holger Schubert zum stellv. Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses gewählt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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