Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-187
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Sachverhalt:
Zurzeit wird die integrierte Entwicklungsstrategie (IES) für die kommende Förderperiode erarbeitet. Diese muss dem Ministerium zur Entscheidung bzw. Genehmigung im Rahmen eines Rankings vorgelegt werden.
Dazu sind von allen Mitgliedern der AktivRegion sogenannte Kofinanzierungserklärungen vorzulegen, die den Willen zur Mitgliedschaft und zur Leistung des jährlichen Vereinsbeitrages bekunden. Nach den derzeitigen Berechnungen ist ein jährlicher Umlagebeitrag von 0,65 €/Einwohner erforderlich (bisher 0,50 €/Einwohner).
Der kommunale Lenkungsausschuss (Vertreter der Städte, Gemeinden und Ämter im Holsteiner Auenland e.V.) empfiehlt allen Mitgliedern, entsprechende Erklärungen zu beschliessen.
Die Mitgliedschaft in der AktivRegion beinhaltet die Möglichkeit, Förderungen aus EU-Mitteln für den genannten Zeitraum für unterschiedliche Projekte erhalten zu können (wie bereits in der Vergangenheit mehrfach geschehen).
Der Entwurf der IES sieht in der jetzigen Fassung vier Förderschwerpunkte vor:
Energie und Klimawandel, Innovation und Wachstum, Daseinsvorsorge und Bildung.
Durch die Arbeit in den workshops dazu sind die Kernthemen konkretisiert worden:
Nachhaltige Kommunen, Land- und Naturerlebnisse, Erlebnis Ortskern und Starke Gemeinschaft sowie Gemeinschaft bildet. Die Bereiche werden unterschiedlich stark gefördert, Förderquoten sind aber im Einzelfall bis 70 – 80 % möglich.
Beschlussvorschlag:
Das Amt beschließt, Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Holsteiner Auenland e.V. im Rahmen der ELER-Förderung (2014 – 2023) zu werden und die gemeinsam mit den weiteren Akteuren erarbeitete IES (integrierte Entwicklungsstrategie) aktiv umzusetzen.
Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2015 – 2023 für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) und zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft und für themenbezogene Projekte in der in der Strategie dokumentierten Höhe erforderlich.
An dieser Mittelbereitstellung beteiligt sich das Amt Hörnerkirchen mit einem jährlichen Umlagebeitrag von 0,65 €/Einwohner. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses. Außerdem wird das Amt bzw. die Gemeinden für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Kofinanzierung (Eigenmittel) bereitstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages von 0,65€/Einwohner an den Verein Holsteiner Auenland
Anlage/n:
Übersicht
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage (82 KB) | |||
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2 | Anlage 1 (2097 KB) | |||
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3 | Anlage 2 (3633 KB) | |||
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4 | Anlage 3 (1887 KB) | |||
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5 | Anlage 4 (1863 KB) | |||
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6 | Anlage 5 (1981 KB) | |||
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7 | Anlage 6 (3667 KB) |
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