Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-178
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Sachverhalt:
Der Hegeringleiter Hermann Maaß Hell hat mit Schreiben vom 19.04.2014 einen Antrag für das Anbringen von Reflektoren an Leitpfosten an Gemeindestraßen gestellt. Diese Maßnahme ist mit der Autobahn- und Straßenmeisterei Elmshorn und Frau Biermann vom Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit, Team Tiefbau, abgestimmt.
Es wird in diesem Fall die Zustimmung der Gemeinde Osterhorn benötigt, da auch nicht überall die entsprechend benötigten Leitpfosten zur Anbringung der Reflektoren vorhanden sind. Nach Mitteilung von Frau Biermann hat Herr Maaß Hell die Leitpfosten bereits erworben und möchte diese an den Gemeindestraßen ( Dorfstr. – Brückenkamp > Bokel ca. 48 Stück / Dorfstr. – Bornkamp > Bokel ca. 24 Stück) aufstellen. Als Verkehrseinrichtungen ( Verkehrszeichen 620) sind diese von der Verkehrsbehörde ( Kreis Pinneberg) anzuordnen. Nach der Abstimmung zwischen Frau Biermann und Herrn Maaß Hell soll zunächst die Zustimmung durch die Gemeinden eingeholt werden.
Im Falle des Aufstellen von Leitpfosten würde die Unterhaltung bei der Gemeinde verbleiben.
Alternativ kommen nur andere Pfosten zur Anbringung der Reflektoren in Frage, die über die Sondernutzung – soweit im öffentlichen Raum – genehmigt werden müssten. Diese Genehmigung erfolgt über das Rathaus. Es kommt ebenfalls eine Anordnung des Kreises Pinneberg zur Anbringung von Leitmalen hinzu.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, dass die Zustimmung zur Aufstellung der Leitpfosten mit den Reflektoren erfolgt.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, dass keine Zustimmung zur Aufstellung der Leitpfosten mit den Reflektoren erfolgt.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, dass neutrale Pfosten mit Leitmalen aufgestellt werden sollen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, dass keine Pfosten zur Verhinderung von Wildtierunfällen aufgestellt werden sollen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zu 1 .Es entstehen keine Kosten für die Gemeinde, da die Pfosten und Reflektoren bereits beschafft worden sind und durch den Hegeringleiter aufstellt werden.
Zu 3. Die Pfosten sind zu beschaffen und aufzustellen. Es sind entsprechende Genehmigungen einzuholen.
Anlage/n:
Schreiben des Hegeringleiters vom 19.04.2014
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Anlagen: | |||||
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1 | 19.04.2014 Antrag Hegeringleiter Leitpfosten mit Reflektoren (1394 KB) |
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