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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-167  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 72 der Stadt Barmstedt für den Bereich Bornkamp / Düsterlohe
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
20.05.2014 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.06.2014 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Stadt Barmstedt beabsichtigt eine 52.146 m² große Fläche zwischen Bornkamp, AKN-Trasse und Düsterlohe zu überplanen. Aus diesem Grund soll für das Gebiet „Bornkamp-Düsterlohe“, welches im Flächennutzungsplan der Stadt Barmstedt als Wohnbaufläche ausgewiesen ist,  ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Insgesamt besteht die zu überplanende Fläche aus sechs Flurstücken verteilt auf zwei Teilgebiete: Flurstück 34/10 mit 4.702 m², Flurstück 36/6 mit 12.070 m², Flurstück 36/13 mit 202 m² und Flurstück 36/8 mit 15.173m² im Teilgebiet I sowie Flurstück 31/4 mit 8.883m² und Flurstück 401/30 mit 11.116m² im Teilgebiet II. Das Plangebiet grenzt im Norden an die AKN-Trasse, in nordöstlicher Richtung befindet sich der Schießstand der Barmstedter Schützengilde. Zwischen den beiden Teilgebieten befindet sich in Südwestlicher Richtung der Sportplatz Düsterlohe (Flurstück 1003)  mit zwei Fußballfeldern. Auf den Flurstücken 34/10 und 36/13 ist angrenzend an die AKN-Trasse ein ca. 30m breiter (Lärm)Schutzstreifen erforderlich. Weiterhin bleiben Teile der Flurstücke 36/6 und 36/8 als Bestand erhalten.

Ziel der Planung ist die wohnbauliche Entwicklung des Areals mit Einfamilien- und Doppelhäusern und ggf. Reihenhäusern auf Basis des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Barmstedt.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld in 25355 Barmstedt beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§4 Abs.1 BauGB) soll in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach §3 Abs.1 Satz1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Wird gesondert betrachtet.


Anlage/n:

 

Planzeichnung des Geltungsbereiches

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR12001_08006_GB (277 KB)      

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