Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-165
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Sachverhalt:
Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen bilden seit dem 01. Januar 2008 eine Verwaltungsgemeinschaft. Gleichzeitig wurde eine neue Organisationsstruktur in Kraft gesetzt. Die Verwaltung unter Leitung der Bürgermeisterin besteht heute aus der Strategischen Steuerung und drei Fachämtern. Die Funktion des Leitenden Verwaltungsbeamten für das Amt Hörnerkirchen wurde dem Leiter der Strategischen Steuerung übertragen.
Diese Struktur hat sich in den zurückliegenden Jahren bewährt und soll im Grundsatz auch beibehalten werden. Aufgrund des altersbedingten Ausscheidens einiger Mitarbeiter wird in Teilen jedoch eine Veränderung erforderlich. Auch muss diese Struktur offen bleiben für einen wünschenswerten Ausbau der Kooperation mit dem Amt Rantzau. Die künftige Gliederung der Kernverwaltung ist dem beigefügten Organigramm zu entnehmen. Die Neugliederung der Verwaltung soll am 01. Januar 2015 in Kraft treten.
Nachfolgend sind die organisatorischen Veränderungen im Einzelnen dargestellt.
1. Die „Strategische Steuerung“ wird als eigenständiges Amt aufgelöst.
2. Es wird eine Stabsstelle mit direkter Zuordnung zur Bürgermeisterin geschaffen. Inhalte sind strategische Aufgaben, die Büroleitung und die Funktion „Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Hörnerkirchen“. Das Aufgabenportfolio beinhaltet im Wesentlichen die Zuständigkeit in Grundsatzangelegenheiten zur strategischen Ausrichtung und Steuerung sowie in den Bereichen Organisation und Personal, Grundlagen des Controllings und des Berichtswesens sowie Beratungsleistungen für alle Ebenen der hauptamtlichen Verwaltung und des Ehrenamts.
3. Die bisher der Strategischen Steuerung zugehörige Stelle „Wirtschaftsförderung, Regionalmarketing, Öffentlichkeitsarbeit“ wird als neue Stabsstelle der Bürgermeisterin direkt zugeordnet.
4. Die Stelle des ausscheidenden Leiters des Fachamtes für zentrale Dienste und Finanzen wird vorerst nicht nachbesetzt. Damit bleibt die Möglichkeit erhalten, bei eventuellen künftigen Kooperationen wieder eine Führungsposition besetzen zu können. Bis dahin wird die übergeordnete Leitung des Fachamtes für zentrale Dienste und Finanzen dem Inhaber der unter Ziffer 2 bezeichneten Stabsstelle übertragen. Innerhalb des Fachamtes werden die Hauptsachgebiete „Zentrale Dienste“ und „Finanzen“ mit entsprechenden Leitungspositionen gebildet.
7. Das Fachamt für Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten bleibt in seiner derzeitigen Struktur erhalten. Dem Fachamt sind die Aufgabenbereiche „Öffentliche Sicherheit, Bürgerbüro, Soziales, Kindertagesstätten, Jugend, Senioren, Schule, Sport, Kultur sowie Tourismusbüro“ zugeordnet.
8. Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung ist von der Neugliederung ebenfalls nicht betroffen.
Zuständigkeiten
Gemäß § 65 Abs. 3 GO i. V. m. § 55 Abs. 2 und 3 GO gliedert die Bürgermeisterin die Verwaltung in Sachgebiete. Sie legt ihren Vorschlag zur Verwaltungsgliederung der Stadtvertretung vor. Diese kann dem Vorschlag widersprechen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Stadtvertreterinnen und -vertreter. Widerspricht die Stadtvertretung dem Vorschlag der Bürgermeisterin, so hat diese der Stadtvertretung einen neuen Vorschlag vorzulegen. Die Stadtvertretung selbst ist nicht vorschlagsberechtigt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt dem in der Vorlage VO/2014-165 dargestellten Vorschlag der Bürgermeisterin zur Verwaltungsgliederung zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Die mit der Neugliederung der Verwaltung verbundenen personellen Veränderungen wurden in der Sitzung des Hauptausschusses am 27. Mai 2014 vorgestellt. Bei Umsetzung der verschiedenen Einzelmaßnahmen liegt das Einsparpotential mittelfristig bei rd. 140.000 EUR jährlich.
Anlage/n:
Organigramm Kernverwaltung ab 01. Januar 2015
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Anlagen: | |||||
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1 | Organigramm ab 01.01.2015 (ohneNamen), Stand 28.05.2014 (155 KB) |
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76