Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-145-2
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Sachverhalt:
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN eingebrachte Entwurf einer Resolution zur Reform des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 06. Mai 2014 eingehend beraten.
Abweichend von dem vorgelegten Entwurf empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtvertretung folgende Änderungen:
- Die Forderung, den Schulbaufonds zur Förderung von Investitionen an Schulen wieder einzuführen, wird nicht übernommen. Der Schulbaufonds wurde in der Vergangenheit durch einen Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse gespeist; bei einer Wiedereinführung würde die Stadt Barmstedt nur noch für die Maßnahme „Sanierung der Knabenschule“ profitieren. Von daher ist es für die Stadt Barmstedt auf Dauer sinnvoller, diese Mittel in dem Topf für die allgemeine Verteilung über Schlüsselzuweisungen zu belassen.
- In das FAG sollte aufgenommen werden, dass Erhöhungen der Kreisumlage nur nach vorheriger Genehmigung durch das Innenministerium möglich sind. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Erhöhung der Kreisumlage künftig vom Kreis begründet werden müssen. Derzeit gilt ein Anhörungsverfahren. Sowohl bei einer Anhörung als auch bei einer Begründung durch den Kreis ist die Einflussnahme der Kommunen so gut wie nicht gegeben.
Der entsprechend überarbeitete Resolutionstext ist dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die der Vorlage VO/2014-145-2 beigefügte Resolution zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichsgesetzes (FAG).
Finanzielle Auswirkungen:
sind abhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens
Anlage/n:
Entwurf der Resolution zur Reform des Finanzausgleichsgesetzes
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Resolution Neuordnung FAG (13 KB) | ![]() |
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