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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-101  

Betreff: Erlass einer Hauptsatzung für das Amt Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
02.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Durch die sich zwischenzeitlich veränderten gesetzlichen Grundlagen unter anderem der Gemeindeordnung, der Amtsordnung und der Bekanntmachungsverordnung sowie der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Barmstedt ist eine Überarbeitung der seit 2003 geltenden Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen erforderlich.

 

Folgende wesentliche Änderungen des vorliegenden Entwurfes gegenüber der bisher geltenden Hauptsatzung werden wie folgt begründet:

 

 

§ 1 Verwaltungsgemeinschaft, Amtssitz, Wappen, Siegel

 

Die Grundlagen der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Barmstedt wurden eingearbeitet. 

 

 

§ 3 Gleichstellungsbeauftragte

 

Nach § 22 a Absatz 4 in Verbindung mit § 22 a Absatz 3 Amtsordnung geht die Verpflichtung zur Bestellung einer Gleichstellungbeauftragten durch die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft auf die Stadt Barmstedt über. Eine Verpflichtung zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten durch das Amt besteht nicht mehr. Der Gleichstellungsbeauftragten soll die Möglichkeit eingeräumt werden, an den Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse teilzunehmen.

 

 

§ 4 Ständige Ausschüsse

 

Für die Regelungen zu den ständigen Ausschüsse des Amtsausschusses wurden 2 Alternativen erarbeitet.

 

I. Alternative

Die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung wurde auf 3 Mitglieder erhöht. Eine Zahl von zwei Mitgliedern ist unzweckmäßig. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsichtsbehörde wird aus demokratischen Gründen eine Anhebung der Zahl der Mitglieder auf mindestens 3 Mitglieder für erforderlich gehalten.

 

II. Alternative

Vorgeschlagen wird die Bildung eines Finanzausschusses anstelle des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung. Das Aufgabengebiet wurde gegenüber dem des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung unter anderem um Finanzen, Personalangelegenheit und Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft erweitert.

 

 

§ 9 Verarbeitung personenbezogener Daten

 

Hier erfolgte ebenfalls eine Anpassung an die Gegebenheiten der Verwaltungsgemeinschaft. Da das Amt über eine eigene Verwaltung nicht mehr verfügt, wird die Stadt Barmstedt ermächtigt, die Daten zu erheben und zu speichern.

 

 

§ 13 Veröffentlichungen

 

Durch die Änderung der Bekanntmachungsverordnung ist eine Überarbeitung der Regelung in der Hauptsatzung erforderlich. Die Bekanntmachungsverordnung sieht neuerdings auch die Möglichkeit der Veröffentlichung im Internet vor. Derzeit erfolgen die Veröffentlichungen von Satzungen des Amtes sowie anderer gesetzlich vorgeschriebener Veröffentlichungen durch Aushang in den Bekanntmachungskästen des Amtes und der Gemeinden. Das Amt Hörnerkirchen und die Gemeinden verfügen derzeit über insgesamt sieben Bekanntmachungskästen. Aufgrund der Vielzahl und des Umfanges der Bekanntmachungen (Bebauungspläne, Satzungen, Planfeststellungsverfahren, Flurbereinigungsverfahren, Wahlen usw.) gestaltet sich eine rechtzeitige, rechtlich einwandfreie Veröffentlichung aufgrund der begrenzten Größe der Kästen zunehmend schwieriger. Eine Veröffentlichung in einer Zeitung scheidet aus Kostengründen aus. Insofern wird vorgeschlagen die Veröffentlichungen des Amtes, wie in dem Entwurf der Hauptsatzung vorgesehen, zukünftig zu regeln.

Parallel kann trotzdem ein Aushang der Satzungen und sonstigen vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Bekanntmachungskasten als Information, jedoch ohne rechtliche Folgen, durchgeführt werden. Mit den Entwürfen der Hauptsatzungen für die amtsangehörigen Gemeinden wird diesen vorgeschlagen, die Anzahl der Bekanntmachungskästen zu reduzieren und neue einheitliche Kästen anzuschaffen.

 

 

Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde

 

Die Hauptsatzung bedarf nach § 4 Abs. 1 Satz 3 der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Der vorliegende Entwurf der Hauptsatzung wurde inhaltlich mit der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Pinneberg abgestimmt. Der Entwurf ist genehmigungsfähig.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, den der Sitzungsniederschrift beigefügten Entwurf einer Hauptsatzung für das Amt Hörnerkirchen mit der Alternative (I oder II) zu § 8 als Satzung zu erlassen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt -

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf einer Hauptsatzung für das Amt Hörnerkirchen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EntwurfHauptsatzung2008 (177 KB)      

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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

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