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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-151  

Betreff: Anpassung der Kindertagesstättenbeiträge ab dem 01.08.2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Horst Besuch
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
12.05.2014 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.06.2014 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Nach den Beschlüssen der Stadtvertretung sind die Kindertagesstättenbeiträge entsprechend der Richtlinien des Kreises Pinneberg zur Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen (Sozialstaffel) zum 01.08. eines Jahres anzupassen. Die Anpassung der Beiträge ist abhängig von der Entwicklung des Verbraucherindexes für Deutschland (Lebenshaltungsindex).

In den Jahren 1999, 2007,2010,2011 und 2013 hat die Stadtvertretung auf Empfehlung des Sozialausschusses von einer Anpassung der Beiträge abgesehen.

Lt. Mitteilung des Kreises vom 24.03.2014 sind die Kindertagesstättenbeiträge entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungsindexes von 1 % ab dem 01.08.2014 anzupassen.

 

Danach wären die Beträge in Barmstedt im Kindergarten und Hort wie folgt anzupassen:

 

  • Ganztagsplatz (8 Stunden) = Erhöhung um 3,-- € auf mtl. 296,00 €

 

  • Halbtagsplatz (4 Stunden) = Erhöhung um 1,50 € auf mtl. 148,00 €

 

 

  • Die Zu- und Abschläge für jede angefangene ½ Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit oder bei Früh- und / oder Spätdienst sind um 0,50 € auf 20,00 € zu erhöhen.

 

 

Die Beiträge für Krippe betragen das 1,5 fach der Beiträge im Kindergarten und wären wie folgt anzupassen:

 

  • Ganztagsplatz ( 8 Stunden) = Erhöhung um 4,-- € auf 444,00 €

 

  • Halbtagsplatz (4 Stunden) = Erhöhung um 2,-- € auf 222,00 €

 

  • Die Zu- und Abschläge für jede angefangene ½ Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit oder bei Früh- und / oder Spätdienst sind um 0,50 € auf 29,00 € zu senken.

 

 

 

Die nachstehende Aufstellung zeigt auf, welche Beiträge aktuell und zukünftig (ab 01.08.2014) zu zahlen sind.

 

Kindergarten / Hort

Betreuung / Zuschlag

aktuell

ab 01.08.2014

Kreis

Ganztagsplatz

291,00 €

293,00 €

Stadt Barmstedt

Ganztagsplatz

293,00 €

296,00 €

Kreis

Halbtagsplatz

145,50 €

146,50 €

Stadt Barmstedt

Halbtagsplatz

146,50 €

148,00 €

Kreis

Zu-/Abschläge je ½ Std.

  17,50 €

  18,00 €

Stadt Barmstedt

Zu-/Abschläge je ½ Std.

  19,50 €

  20,00 €

 

Krippe

Betreuung / Zuschlag

aktuell

ab 01.08.2014

Kreis

Ganztagsplatz

436,00 €

439,00 €

Stadt Barmstedt

Ganztagsplatz

440,00 €

444,00 €

Kreis

Halbtagsplatz

218,00 €

219,50 €

Stadt Barmstedt

Halbtagsplatz

220,00 €

222,00 €

Kreis

Zu-/Abschläge je ½ Std.

  26,00 €

  26,00 €

Stadt Barmstedt

Zu-/Abschläge je ½ Std.

  29,50 €

  29,00 €

 

Weitere Unterschiede zwischen Kreis und Stadt bei der Berechnung der Sozialstaffel:

 

  • Gem. Kreisrichtlinie sind vom errechneten Einkommensüberhang max. bis zu 80 % als Kindergartenbeitrag zu zahlen. Nach den Beschlüssen in der Stadt Barmstedt sind abweichend von der Kreisrichtlinie nur 55 % des Einkommensüberhanges zu zahlen. Im Jahr 2013 hat die Stadt Barmstedt einen Sozialstaffelausfall von insgesamt 8.896,50 € gezahlt.

 

  • Der Zu- oder Abschlag für jede angefangene ½ Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst beträgt gerundet 6 % vom Beitrag für einen Ganztagsplatz. Die Stadt Barmstedt erhöht den so errechneten Betrag noch um weitere 10 %.

 

Seit Jahren zeigen die Eltern Unverständnis über die in Barmstedt geforderten Kita-Beiträge. Von daher schlägt die Verwaltung vor, dass mit Beginn des neuen Kindergartenjahres (01.08.2014) und auch zukünftig von den Eltern Beiträge in Höhe der geltenden Kreissozialstaffel erhoben werden. Die Berechnung der Sozialstaffelbeiträge sollte ebenfalls analog der Kreisrichtlinie erfolgen.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales schlägt der Stadtvertretung vor, ab dem 01.08.2014 die Kindergartenbeiträge und die Berechnung der Sozialstaffelbeiträge der Kreisrichtlinie anzupassen.


Finanzielle Auswirkungen:

Unter Berücksichtigung der nicht vom Kreis erstatteten Sozialstaffelausfälle werden nach Berechnung der Verwaltung ca. 8.000 bis 9.000 € weniger an Elternbeiträgen eingenommen werden (Mindereinnahmen ca. 17.000 € abzgl. rd. 8.900,00 € Sozialstaffelausfall).


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Kreis Pinneberg vom 24.03.2014 (950 KB)      

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