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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-144  

Betreff: Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Dieckmann
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
05.05.2014 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.06.2014 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die jetzt gültige Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei Barmstedt wurde im Jahre 2004 erlassen. Neben tatsächlich notwendigen Änderungen (wie z.B. den Wegfall von veralteten Medien) wurde die Satzung in wesentlichen Teilen an die juristisch geprüfte Satzung der Büchereizentrale angepasst. Ein weiteres Augenmerk lag auf den Anpassungen im Bereich der Gebühren. Um hier den Bildungsauftrag der öffentlichen Bücherei nicht zu gefährden oder einzuschränken, ist die Erhöhung bei der Jahresbenutzungsgebühr eher gering ausgefallen. Die neue Jahresgebühr entspricht im Wesentlichen den Kosten vergleichbarer Büchereien in Schleswig-Holstein. Weitaus größere Steigerungen gab es

im Bereich der Mahngebühren. Die Einzelnen Veränderungen können aus der folgenden Zusammenstellung entnommen werden:

 

Gebühr

bisher

neu

Versäumnisgeld/Tag/Medium

  0,20 €

  0,20 €

Jahresbenutzungsgebühr (ab 18 Jahren)

12,00 €

15,00 €

Bearbeitungsgebühr (Mahnungen, Adressermittlung usw.)

  0,60 €

  3,00 €

Ersatzausweis Kinder

Ersatzausweis Erwachsene

  3,00 €

  3,00 €

  3,00 €

  5,00 €

Ersatzverpackungen (bisher zwischen 0,50 und 1,50 €)

  1,00 €

  2,00 €

Barcode

  1,00 €

  1,00 €

Bearbeitung für Medienersatz (bisher zwischen 1,20 und 4,00 €)

  2,50 €

  5,00 €

Fotokopien A4

Fotokopien A3

  0,10 €

  0,20 €

  0,20 €

  0,30 €

Ausdruck von Datensätzen

  0,20 €

  0,20 €

Überregionaler Leihverkehr

Regionaler Leihverkehr

  1,00 €

  0,00 €

  2,00 €

  1,00 €

Internetnutzung/je angefangene halbe Stunde

  1,00 €

  1,00 €

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf als Satzung. Die Satzung ist nach der Ausfertigung durch die Bürgermeisterin bekanntzumachen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach Ermittlung der Fallzahlen im jeweiligen Gebührenbereich ist von Mehreinnahmen in Höhe von ca. 6.200,-- € zu rechnen.


Anlage/n:

 

Satzungsentwurf

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bücherei Benutzungordnung 2014 (17 KB) PDF-Dokument (78 KB)    

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