Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-099
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Sachverhalt:
Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2009, der den Landesraumordnungsplan 1998 ersetzen soll, befindet sich im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Die Kommunen können hierzu Ihre Stellungnahmen abgeben. Diese sind dem Landrat des Kreises Pinneberg, Regionalmanagement und Europa, spätestens bis zum 15.Oktober 2008 zu übersenden. Der Kreis Pinneberg hat hierzu bereits eine gemeinsame Stellungnahme des Kreises Pinneberg und der angehörigen Städte und Gemeinden, im Entwurf vorbereitet. Nähere Einzelheiten sind auch während der gemeinsamen Informationsveranstaltung der Stadt Barmstedt, der Ämter Hörnerkirchen und Rantzau am 04.08.2008 in der Kommunalen Halle des Rathauses der Stadt Barmstedt besprochen worden, an der auch Herr Kuckuck vom Referat Regionalmanagement des Kreises Pinneberg entsprechende Informationen gegeben hat.
Die Entwurfsfassung der Stellungnahme des Kreises Pinneberg lautet wie folgt:
1. Stellungnahme
4. Demographische Entwicklung
4.1 Bevölkerungsentwicklung (Seite 20ff.)
Im Entwurf des LEP wird gegenüber dem vorhergehenden Landesraumordnungsplan (LROP) die zukünftige demographische Entwicklung in Schleswig-Holstein deutlich stärker betont. Dieses ist zwar grundsätzlich positiv, dennoch müssen hier die erheblichen regionalen Unterschiede innerhalb des Landes eine deutlichere Erwähnung finden. Eine kartographische Darstellung über die prognostizierte Einwohnerentwicklung in den Kreisen ist dem Kapitel hinzuzufügen.
5. Entwicklung der übergeordneten Raumstruktur des Landes
5.6 Landesentwicklungsachsen (Seite 40f.)
Die A 20, die sich derzeit noch in der Planungs- und Bauphase befindet, wird eine maßgebliche Verbindung zwischen den Bremischen Häfen, dem zukünftigen Tiefwasserhafen JadeWeserPort, der Metropolregion Hamburg und den Wachstumsräumen im Ostseeraum bilden. Um diese Verbindung zu stärken und um die Nachteile einer - derzeit noch fehlenden - leistungsfähigen Ost-West Achse in Schleswig-Holstein auszugleichen, muss auch die A 20 als Landesentwicklungsachse ausgewiesen werden.
6. Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung
6.4.1 Siedlungsachsen (Seite 52f.)
Im Entwurf des LEP wird gefordert, dass in den Regionalplänen die verbindliche Abgrenzung der Siedlungsachsen und der besonderen Siedlungsräume gebietsscharf darzustellen ist. Aufgrund der Tatsache, dass selbst die vorbereitende Bauleitplanung der Kommunen (Flächennutzungspläne) nicht den Anspruch einer gebietsscharfen Darstellung verfolgen kann, kann für die übergeordnete Regionalplanung erstrecht keine gebietsscharfe Aussagekraft eingefordert werden. Der Begriff „gebietsscharf“ ist daher zu streichen.
6.5.2 Rahmen der kommunalen Baulandentwicklung (S.57ff.)
Um einen Vertrauensverlust bei den Kommunen zu vermeiden, muss der Stichpunkt für die zukünftige Berechnung des landesplanerischen Rahmen zur Siedlungsentwicklung von Ende 2006 auf Ende 2010 verschoben werden. Durch den äußerst frühen Stichtag würden die Kommunen benachteiligt, die ihre Bauleitplanung auf die gesamte Geltungsdauer des Landesraumordnungsplan von 1995 bis 2010 ausgerichtet hatten.
Kartographische Darstellung
Im Kartenentwurf zum LEP sind die Verdichtungsräume in Schleswig-Holstein aufgeführt, die innerhalb der Oberzentren und entlang der Siedlungsachsen liegen. Im textlichen Entwurf sind mit dieser Raumkategorie jedoch keinerlei Regelungen verbunden. Zur besseren Verständlichkeit des gesamten Planwerkes sollte auf die kartographische Darstellung der Verdichtungsräume verzichtet werden.
7. Wirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftsnahe Infrastruktur
7.4.1 Straßenverkehr (S. 82ff.) und Kartographische Darstellung
Im Entwurf des LEP werden nur die verkehrlichen Maßnahmen dargestellt, die im Bundesverkehrswegeplans 2003 als vordringlicher und weiterer Bedarf eingestuft sind. Da der Bundesverkehrswegeplan eine Laufzeit bis zum Jahre 2015 aufweist, der Landesentwicklungsplan aber bis zum Jahr 2025 gültig sein soll, entsteht eine Lücke von 10 Jahren. Daher ist nach Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans eine entsprechende Anpassung des LEP vorzunehmen.
Aktuelle Verkehrszählungen belegen erhebliche Verkehrsbelastungen auf allen Autobahnen um Hamburg. So wird für die A 23 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge in Höhe von 82.300 Fahrzeugen festgestellt, eine höhere Belastung als für die A 7. Daher ist auch hier mittelfristig ein sechsspuriger Ausbau bis zum Autobahnkreuz mit der A 20 vorzusehen.
10. Instrumente zur regionalen und interkommunale Kooperation sowie zur städtischen Entwicklung
Allgemein
Die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Pinneberg werden, im Gegensatz zu weiten Teilen des Landes Schleswig-Holstein, auch zukünftig noch Bevölkerungszuwächse aufweisen können. Bedingt durch die starke Zunahme der Anteile der älteren Bevölkerung und der finanziellen Situation besitzt aber auch hier die interkommunale Kooperation eine hohe Bedeutung. Daher befürworten Kreis und Kommunen die vorgesehenen Regelungen zur interkommunalen Kooperation und deren besserer Verzahnung miteinander. Es muss aber auch zukünftig gewährleistet werden, dass die Mitwirkung an kooperativen Prozessen auf einer freiwilligen Basis stattfindet. Durch eine Verstärkung der positiven Anreize (Förderprogramme, etc.), würde sich die Bereitschaft zur Teilnahme deutlich erhöhen.
Unterschiedliche Einstufung der Kooperationsbedürftigkeit (S. 60/61 und 63)
Obwohl die Bedeutung der interkommunalen Kooperation sowohl in den Ordnungs- als auch in den ländlichen Räume steigen wird, ist im Entwurf des LEP eine unterschiedliche Behandlung dieser Räume vorgesehen. In den Kapiteln 6.5.2 (Rahmen der kommunalen Wohnungsbauentwicklung) und 6.6 (Flächenvorsorge für Gewerbe- und Dienstleistungen) werden diese Räume in unterschiedlichen Absätzen behandelt. Da beide regionalplanerische Raumeinheiten in gleicher Weise kooperationsbedürftig sind, ist diese Unterscheidung aufzuheben.
10.3 Initiative AktivRegion (S. 135)
AktivRegionen bestehen mittlerweile fast flächendeckend im gesamten Land Schleswig-Holstein. Die Förderschwerpunkte des Programms, wie z.B. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung der Lebensqualität, tragen in einem erheblichen Maße zur Stärkung der interkommunalen Kooperation in den jeweiligen Regionen bei. Diese Bedeutung wird aus dem Entwurf des Landesentwicklungsplanes leider überhaupt nicht deutlich. Der Abschnitt 10.3 bedarf daher einer grundlegenden Überarbeitung, bei der die Bedeutung der AktivRegionen deutlicher werden muss.
Regionalparks
Mit den Regionalparks wurde in den letzten Jahren ein projektorientiertes Konzept entwickelt, welches Freiraumentwicklung in stadtnahen Bereichen mit einer interkommunalen Zusammenarbeit verbindet. Das länderübergreifende Modellprojekt der Metropolregion Hamburg „Regionalpark Wedeler Au“ zeigt, dass dieses Instrument einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung der Achsenzwischenräume liefern kann. Stärken liegen insbesondere im Ausbau der Naherholungsfunktionen, die in den Ordnungsräumen der Oberzentren von herausgehobener Bedeutung sind. Da dieses Konzept vielfältige Möglichkeiten der Zusammenarbeit in diesen Räumen bietet, ist es in das Kapitel 10 (Instrumente zur regionalen und interkommunalen Kooperation sowie zur städtischen Entwicklung) aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Pinneberg und die angehörigen Städte, Ämter und Gemeinden begrüßen grundsätzlich die Initiative des Innenministerium, Abteilung Landesplanung, mit dem Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2009 die raumordnerischen Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein den stark geänderten Rahmenbedingungen seit Aufstellung des Landesraumordnungsplan (LROP) im Jahr 1998 anzupassen.
In mehreren Sitzungen wurden vom Kreis Pinneberg und den Kommunen eine gemeinsame Position zu ausgewählten Inhalten innerhalb des Landesentwicklungsplanes erarbeitet. Die Landesplanung wird aufgefordert, neben den einzelnen Stellungnahmen der beteiligten Gebietskörperschaften, auch die gemeinsam erarbeiteten Bedenken und Anregungen bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zur Zeit nicht.
Anlage/n:
Arbeitspapiere des SHGT zum Landesentwicklungsplan (LEP) und
Zusammenstellung von 33 Fragen und Antworten zum LEP des
Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | LEP_FAQ (71 KB) | |||
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2 | info 7508 Anlage LEP (128 KB) | |||
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3 | info 7508 LEP (56 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76