Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-128
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Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren für die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn läuft bereits seit einigen Jahren und die Vertretungen haben sich in verschiedenen Sitzungen der Ausschüsse und der Vertretungen hierzu beraten und beschlossen. Nachdem bereits ein abschließender Beschluss von allen 4 Gemeinden gefasst wurde, hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen in Ihrer Sitzung am 05. September 2013 den Beschluss für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 für den Bereich Rosentwiete / Lindenstraße gefasst. Insofern muss die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes an diese Beschlussfassung angepasst werden. Hierzu wurde ein Abwägungsvorschlag erarbeitet, über den nun zu entscheiden ist.
Anschließend ist der abschließende Beschluss zu dieser 8. F-Plan-Änderung zu fassen, so dass die Planzeichnung und die Begründung nach Einarbeitung der Abwägungsergebnisse zur Genehmigung beim Innenministerium eingereicht werden kann.
Beschlussvorschlag:
- Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung anhand des anliegenden geänderten und an die gegebenen Verhältnisse angepassten Abwägungsvorschlags geprüft. Herausgenommen wurde der Änderungsbereich L für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich Rosentwiete / Lindenstraße, der nicht mehr überplant werden soll. Berücksichtigt werden die Stellungnahmen aller beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Abwägungsvorschlag
Lageplan mit Darstellung der Änderungsbereiche
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abwaegung_FNP_Aend8 (158 KB) | ||||
2 | FP_Uebersichtsplan (2746 KB) |
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