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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-122  

Betreff: Prüfungsbericht des GPA
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
14.05.2014 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die im Prüfungsbericht des GPA für den Prüfungszeitraum 2008-2011 getätigten Hinweise, Empfehlungen und Bemängelungen haben wir kommentiert.

Auf einzelne, uns relevant erscheinende Punkte möchten wir hinweisen.

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

  1. Das GPA hat eine nicht ausreichende Eigenkapitalquote der Stadtwerke festgestellt und sich deutlich für eine der Eigenbetriebsordnung entsprechende Quote ausgesprochen. Dieses halten wir in Anbetracht der geleisteten und noch bevorstehenden Investitionen für einen wichtigen und richtigen Hinweis. Zitat: „Bei der Gewinnausschüttung ist auch zu berücksichtigen, dass die Eigenkapital­ausstattung des Eigenbetriebs zum Ende des Prüfungszeitraums nicht als sehr hoch eingestuft werden kann und noch weitere Investitionen vorgesehen sind. Daher wäre auch eine höhere Zuführung zur Allgemeinen Rücklage oder zur zweckgebundenen Rücklage eine Alternative gewesen. Eine derartige Entscheidung wäre eine Investition in die Zukunft der Stadtwerke.“

 

  1. Das GPA empfiehlt, dass unsere Abschlüsse innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres erstellt werden. Dieses sehen wir sehr kritisch. Die Stärke unserer Stadtwerke besteht auch in der schlanken und effizienten Arbeit aller Mitarbeiter. Vergleichbare Unternehmen haben in der Regel 25% bis 40% mehr Arbeitskräfte. Wir halten diese indirekte Forderung nach Personalaufbau für Kontraproduktiv, da sie keine Umsätze, bzw. Gewinne produziert. Auch neue Erkenntnisse werden nicht gewonnen, die vorhandenen Erkenntnisse nur etwas früher. Wenn eine Aufstockung im Bereich der Buchhaltung/Controlling gewünscht ist, bitten wir um einen Hinweis.

 

 

  1. Über mehrere Seiten hinweg wird im Bericht auf das Thema „Übertragung des Abwasserbereiches auf den azv“ eingegangen. Die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Ansätze des Prüfers können wir abschließend nicht beurteilen. Die damalige Bewertung inklusive der Eröffnungsbilanz wurde durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen durchgeführt, welches sehr viel Erfahrung und Fachkenntnisse auf diesem Gebiet vorweisen kann. Wir haben keine Veranlassung die damaligen Ausführungen heute in Zweifel zu ziehen. Der Prüfer des GPA ist der Meinung: „Die Stadt Barmstedt sollte die oben dargestellten Beanstandungen vollständig aufklären und die aktualisierten Ergebnisse auch mit dem AZV Südholstein besprechen.“ Die Stadtwerke sehen sich zwar nicht in der Pflicht ein zusätzliches Wirtschaftsgutachten erstellen zu lassen, gleichwohl würden wir dem Wunsch nachkommen, wenn der Bedarf hierfür gesehen wird.

 


 

 

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