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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-105  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
03.04.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 75.300 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 460.200 EUR und der der Aufwendungen auf 535.500 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 12.000 EUR bzw. 49.000 EUR auf Vorjahresniveau. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 28.000 EUR veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (163.300 EUR) und an der Umsatzsteuer (15.200 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom November 2013 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Allgemeine-/Sonderschlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich) belaufen sich auf insgesamt 118.500 EUR, das sind 72.300 EUR mehr als 2013. Die Kreisumlage ist mit 136.700 EUR veranschlagt (- 5.300 EUR gegenüber 2013). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgte bereits im Januar 2014 durch das Innenministerium.

 

Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 wird die Schulumlage auf insgesamt 301.200 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 37.900 EUR. 

 

Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 57.900 EUR erfolgt vorerst eine vorläufige Veranschlagung. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 27.200 EUR, davon entfallen rd. 23.200 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und rd. 4.000 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.

 

Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren und die Gebührenanteile für öffentliche Grundstücke in Höhe von 43.500 EUR veranschlagt. Dies entspricht der Veranschlagung im Jahr 2013. Derzeit erfolgt die Veranlagung der Haushalte nach den neu beschlossenen Gebührensätzen. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.

Nach der Veranschlagung im Haushaltsplan liegen die Aufwendungen bei 98.900 EUR. Hierin enthalten sind insbesondere die Erstellung des Kanalkatasters sowie die Kanalbefahrung.

 

Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 auf 679.300 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 19,69 %. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig rd. 69.000 EUR.

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 449.100 EUR und der der Auszahlungen auf 501.000 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 51.900 EUR aus, der aus den liquiden Mitteln (Sparbücher; ehemals Allgemeine Rücklage und Gebührenausgleichsrücklage) finanziert werden kann. Damit reduziert sich der Bestand der genannten Sparbücher auf nur noch 13.200 EUR.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 18.000 EUR. Hiervon entfallen 7.000 EUR auf Investitionen des Abwasserbereiches und 11.000 EUR auf die Tilgung des noch laufenden Kredites.

 

Die Schuldentilgung in Höhe von 11.000 EUR verläuft planmäßig. Nach Tilgung dieses Betrages ist die Gemeinde Osterhorn schuldenfrei. 

 

Zur Entwicklung der liquiden Mittel und des Schuldenstandes wird auf die Übersichten im Vorbericht verwiesen.

Formularbeginn

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Entwürfe vom 24. März 2014.


Finanzielle Auswirkungen:

sind im Haushaltsentwurf dargestellt

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2014 vom 24. März 2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt (40 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 2 2 2 - Inhaltsverzeichnis (35 KB) PDF-Dokument (48 KB)    
Anlage 3 3 3 - Haushaltssatzung_neu 24.03.2014 (44 KB) PDF-Dokument (54 KB)    
Anlage 4 4 4 - Vorbericht_neu 24.03.2014 (954 KB) PDF-Dokument (166 KB)    
Anlage 5 5 5 - Gesamtproduktplan (292 KB)      
Anlage 6 6 6 - Haushaltsquerschnitt (359 KB)      
Anlage 7 7 7 - Teilergebnisplan (7785 KB)      

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