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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-096  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
08.04.2014 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
14.04.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 94.000 € aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.735.400 € und der der Aufwendungen auf 1.829.400 € festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 14.600 EUR bzw. 159.600 EUR auf Vorjahresniveau. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 350.000 EUR veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (495.800 EUR) und an der Umsatzsteuer (38.300 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom November 2013 berechnet.

Gegenüber 2013 ist mit Mehreinnahmen von rd. 19.100 EUR zu rechnen.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Allgemeine-/Sonderschlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich) belaufen sich auf insgesamt 384.600 EUR, das sind 165.200 EUR mehr als 2013. Die Kreisumlage ist mit 449.500 EUR veranschlagt, gegenüber 2013 bedeutet dies eine Mehrausgabe von 36.700 EUR. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgte bereits im Januar 2014 durch das Innenministerium.

 

Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 wird die Schulumlage auf insgesamt 301.200 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf 100.200 EUR. 

 

Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 156.600 EUR erfolgt vorerst eine vorläufig Veranschlagung. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 151.300 EUR, davon entfallen rd. 99.300 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 52.100 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.

Aufgrund der vielen Maßnahmen des Wegeunterhaltungsverbandes im letzten Jahr wurde eine Sonderzahlung von 60.000 EUR vereinbart.

 

Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren für die zentrale Ortsentwässerung in Höhe von 163.600 EUR veranschlagt. Dies entspricht der Veranlagung im Jahr 2013. Derzeit erfolgt die Veranlagung der Haushalte nach den neu beschlossenen Gebührensätzen. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.

Nach der Veranschlagung im Haushaltsplan liegen die Aufwendungen bei 283.200 EUR. Hierin enthalten sind insbesondere die Erstellung des Kanalkatasters sowie die Kanalbefahrung.

 

Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 auf 679.300 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 19,69 %. Auf die Gemeinde Westerhorn entfallen anteilig 226.900 EUR.

 

Die ermittelten Abschreibungen auf das Anlagevermögen der Gemeinde Westerhorn belaufen sich auf 221.100 EUR. Diesen Abschreibungen stehen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen in Höhe von 29.700 EUR gegenüber.

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushalt wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.705.700 EUR und der der Auszahlungen auf 1.676.500 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 29.200 EUR aus. Dieser Überschuss stärkt den Bestand der liquiden Mittel.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 73.600 EUR.

Hiervon entfallen 31.200 EUR auf den Erwerb von Grundstücken, 25.500 EUR auf Investitionen der Feuerwehr -davon sind 22.000 EUR für die Beschaffung des Digitalfunks eingeplant-, 8.000 EUR auf den Abwasserbereich, 2.500 EUR für die Anschaffung neuer Spielgeräte für die Kinderspielplätze und 6.400 EUR auf den Lindenhof (Restzahlungen).

 

Zur Entwicklung der liquiden Mittel und des Schuldenstandes wird auf die Übersichten im Vorbericht verwiesen.

Formularbeginn

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Entwürfe vom 27.03.2014 zu beschließen

 

b)      Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Entwürfe vom 27.03.2014.


Finanzielle Auswirkungen:

sind im Haushaltsentwurf dargestellt.


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2014 vom 27. März 2014 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt (40 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 2 2 2 - Inhaltsverzeichnis (35 KB) PDF-Dokument (48 KB)    
Anlage 3 3 3 - Haushaltssatzung_neu 27.03.2014 (44 KB) PDF-Dokument (54 KB)    
Anlage 4 4 4 - Vorbericht_neu 27.03.2014 (957 KB) PDF-Dokument (169 KB)    
Anlage 5 5 5 - Gesamtproduktplan (296 KB)      
Anlage 6 6 6 - Haushaltsquerschnitt (409 KB)      
Anlage 7 7 7 - Teilhaushaltsplan (9174 KB)      

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