Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-090
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushaltsplan weist einen Jahresfehlbetrag von 73.800 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.289.400 EUR und der der Aufwendungen auf 1.363.200 EUR festgesetzt.
Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 mit Wirkung ab 01. Januar 2008 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2014 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 519.929,30 EUR. Die Erhöhung gegenüber der Abrechnung 2013 (480.096,10 EUR) begründet sich aus der eingeplanten Tariferhöhung von 3 % und weiteren Veränderungen (Altersteilzeit, Beihilfeaufwand etc).
Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 167.300 EUR (Vorjahr 2013 = 177.500 EUR). Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt konstant zum Vorjahr mit 3,67.
Der Anteil des Amtes Hörnerkirchen an den Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen des SGB II ist mit 55.000 EUR veranschlagt.
Die Umlage für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen wird auf 301.200 EUR (2013 = 298.000 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel | 48.166,31 EUR |
Brande-Hörnerkirchen | 114.956,93 EUR |
Osterhorn | 37.890,83 EUR |
Westerhorn | 100.185,93 EUR |
Summe | 301.200,00 EUR |
Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit - sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.
Die Amtsumlage wird vorläufig in Höhe von 679.300 EUR (2013 = 678.700 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 19,69 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel | 109.466,69 EUR |
Brande-Hörnerkirchen | 274.021,64 EUR |
Osterhorn | 68.956,15 EUR |
Westerhorn | 226.855,52 EUR |
Summe | 679.300,00 EUR |
Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt. Die endgültige Berechnung erfolgt im Rahmen eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushaltsplan wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.465.100 EUR und der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.626.200 EUR festgesetzt. Der Finanzhaushaltsplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 161.100 EUR aus, der aus den liquiden Mittel – Sparbuch Schule – finanziert wird.
Das Holsteiner Auenland fördert die Begegnungsstätte mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 16.800 EUR.
Die Gemeinde Bokel erhält einen Investitionszuschuss von 21.000 EUR für das Sportlerhaus.
Für die Beschaffung von neuen Tablets für den Amtsausschuss wurden vorerst 20.000 EUR eingeplant.
Für die Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen sind 4.000 EUR veranschlagt.
Für den Neubau des Carports Hausmeisterwohnung, Bau der Begegnungsstätte und die Schuldachsanierung wurden 312.400 EUR bereitgestellt.
Der Carport für den Schulbus wurde mit 15.500 EUR veranschlagt.
Die Grunderwerbskosten für das KiTa-Grundstück Küsterkoppel sind mit 5.200 EUR veranschlagt. Hierbei handelt es sich um die ratenweise Zahlung des bis einschließlich 2007 gestundeten Kaufpreises von 100.000 DM = 51.129,18 EUR. Seit 2008 wird der Kaufpreis mit 10 gleichen Jahresraten getilgt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus den liquiden Mittel (Sparbuch) des Amtes Hörnerkirchen.
Zur Finanzierung der vorstehenden Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens aus dem Kommunalen Investitionsfond in Höhe von 218.600 EUR geplant.
Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2014 ist entbehrlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist wie in den Vorjahren unverändert auf 250.000 EUR festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt
- die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2017
gemäß Entwürfe vom 10. März 2014.
Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
ergeben sich aus dem beigefügten Haushaltsentwurf
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2014 vom 10. März 2014
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76